Fußball WM 2010: Gut versichert nach Südafrika

Verletzungspause nur mit Reisekrankenversicherung!

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Fußball, Fußball, Fußball. Dazu noch feiern und ein spannendes Land – wer will da schon an Krankheiten oder einen Unfall denken? Was zahlt die Krankenversicherung in Südafrika?
Über die gesetzliche Krankenversicherung sind Reisende nur in den EU-Staaten versichert sowie in den Ländern, mit denen ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen besteht. Das gilt jedoch nicht für Südafrika. Hier ist eine zusätzliche Reisekrankenversicherung fast unerlässlich.

Denn gerade in weit entfernten Ländern muss sich der Urlauber im Klaren sein, dass ein Rücktransport im Krankheitsfall sehr teuer werden kann. Und auch die ärztliche Behandlung vor Ort bei kleineren Verletzungen oder Problemen wie Durchfall oder Fieber geht für jeden gesetzlich Versicherten ins Geld, denn hier wird privat abgerechnet. Wer keine Reisekrankenversicherung hat, zahlt alles aus eigener Tasche.

Anders ist es für privat Versicherte: Während des ersten Monats einer Reise außerhalb Europas sind sie ohne gesonderte Vereinbarung versichert. Dieser Zeitraum kann sich verlängern, wenn der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung ausgedehnt werden muss. Die Einzelheiten des Versicherungsschutzes im Ausland variieren jedoch von Gesellschaft zu Gesellschaft. Vor Beginn einer Reise sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, welche Leistungen gegebenenfalls übernommen werden und ob Sie auch in Südafrika gut versichert sind.

Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung kommt für alle Arzt- sowie ambulanten und stationären Krankenhauskosten auf, Medikamente und Heilmittel werden ebenfalls übernommen.
Voraussetzung ist, dass die Erkrankung akut und unvorhergesehen aufgetreten ist. Die Auslandskrankenversicherung gibt es als Einzelversicherung für rund zehn Euro mit einer festgelegten Dauer von meist 42 Tagen, sie ist aber auch als Jahresversicherung erhältlich.

Ist eine Behandlung in Deutschland aus medizinischer Sicht sinnvoll, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rücktransport. Bei einem Todesfall im Ausland beteiligt sich die Versicherung mit festen Beträgen an den Begräbnis- oder Überführungskosten.

Weil der Reisende seine Behandlungskosten meist auslegen muss, sollten Sie darauf achten, die Originalrechnung ausgehändigt zu bekommen. Die Auslands-Krankenversicherung erstattet gegen Vorlage dieser Rechnung die ausgelegte Summe. Steht eine besonders teure Behandlung an, ist es allerdings ratsam, sich die Übernahme der Kosten im Voraus bestätigen zu lassen.

Tipp: Achten Sie vor dem Abschluss einer Versicherung darauf, dass nicht nur ein „medizinisch notwendiger“ Rücktransport übernommen wird, sondern dass die Versicherung die Kosten bereits übernimmt, wenn der Transport in die Heimat „sinnvoll und vertretbar“ ist.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes sollten sich Südafrika-Touristen vor der Reise über besondere Gesundheitsrisiken, wichtige Impfungen und eine sinnvolle Reiseapotheke informieren.

Lesen Sie auf der folgenden Seite, wie die ideale Reisekasse für den WM Urlaub aussehen sollte.

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