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Zusatzbeitrag – Krankenkasse wechseln oder nicht?

Zusatzbeitrag - Krankenkasse wechseln oder nicht? Das Thema „Wechsel der Krankenkasse“ war vorübergehend fast vom Tisch. Seit 2009 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung den einheitlichen Versicherungsbeitrag. So lohnte sich ein Wechsel zumindest finanziell nicht mehr. Doch seit die ersten Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, ist der Preiskrieg wieder eröffnet.


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Wie muss ich für das Arbeitsamt erreichbar sein?

Im Prinzip müssen Sie täglich erreichbar sein für die Arbeitsagentur. Zumindest müssen Sie an jedem Werktag und auch am Wochenende Ihren Briefkasten leeren. Sind Sie vorübergehend an einem oder mehreren Tagen nicht an Ihrer angegebenen Adresse erreichbar, müssen Sie dies der Agentur für Arbeit mitteilen, ansonsten drohen leistungsrechtliche Nachteile.
Auch längere Ortsabwesenheit ist möglich. So kann man während eines Urlaubs bis zu drei Wochen im Jahr weiter sein Arbeitslosengeld erhalten. Die Arbeitsagentur muss der Abwesenheit allerdings vorher zustimmen, das geht längstens für sechs Wochen am Stück.
Weiterhin ist man verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen auch wenn die neue Stelle nicht der Ausbildung oder der bisherigen Beschäftigung entspricht. Auch einen weiteren Anfahrtsweg und sogar einen Umzug muss man für einen Arbeitsvertrag in Kauf nehmen.
Idealerweise erhält man von seinem Vermittler der Arbeitsagentur Stellenangebote. Hier sollte man möglichst schnell Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber aufnehmen und ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Ob man den Vermittlungsvorschlag jedoch annimmt, liege letztendlich im Ermessen des Arbeitslosen, so die Arbeitsagentur in einer Broschüre -jedoch mit Konsequenzen: Denn wer eine angebotene Stelle ablehnt, nicht antritt oder eine Einstellung durch sein Verhalten verhindert, muss mit einer Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeldes rechnen. Das gilt auch, wenn man eine Weiterbildung, eine Trainingsmaßnahme oder eine Maßnahme zur Feststellung der Eignung nicht antritt oder unterbricht.

Kann das Arbeitslosengeld auch gekürzt werden?

Nein. In der Regel kann diese Leistung nicht gekürzt werden. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Es wird immer der jeweils errechnete Betrag ausgezahlt, es sei denn es wurden vorher falsche Angaben gemacht. Allerdings kann vom erhöhten zum allgemeinen Leistungssatz herabgesenkt werden, wenn Ihr Kind zum Beispiel die entsprechende Alters- oder Einkommensgrenze überschreitet und auch kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht.
Anstatt zu einer Kürzung wegen fehlender Voraussetzungen kommt es zu einem kompletten Stopp der Zahlung, wenn beispielsweise die Bezugszeit abgelaufen ist oder wenn die Eigenbemühungen verweigert werden.

Kurzarbeit – weniger arbeiten in Krisenzeiten

Saisonbedingt oder in Krisenzeiten stellen viele Chefs auf Kurzarbeit um. Das bedeutet für die Angestellten: Weniger arbeiten. Aber was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekommt der Arbeitnehmer, wenn er doch arbeitslos wird? Die Antworten lesen Sie in diesem Text.


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Beginn des Versicherungsschutzes

Der Beginn des Versicherungsschutzes, auch materieller Versicherungsbeginn genannt, ist der Zeitpunkt, ab dem die Versicherung im versicherten Schadensfall eine Leistung übernimmt. Dieser Beginn ist entweder der Vertragsabschluss oder ein Zeitpunkt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Wartezeit liegt. Für Schäden, die vor dem Beginn des Vertrages oder vor dem Ablauf einer Wartezeit eintreten, gibt es keinen Versicherungsschutz

Versicherungsbeginn

Der Beginn einer Versicherung kann an drei verschiedenen Merkmalen festgehalten werden: man unterscheidet den formellen, den materiellen und den technischen Versicherungsbeginn.
Der formelle Beginn einer Versicherung ist der offizielle Vertragsabschluss, also die Annahme des Antrags durch die Versicherung. Der materielle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem die Versicherung im Schadensfall eine Leistung zahlt. Der technische Beginn einer Versicherung ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsnehmer seinen Beitrag leistet.

Beitrag private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherer berechnen ihre Beitragssätze völlig anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier geht es nicht um das Gehalt der Versicherten, sondern um das Erkrankungsrisiko der Betreffenden. Hierzu muss der Interessent einen Antrag bei der privaten Krankenversicherung seiner Wahl stellen. Diese entscheidet dann, ob sie den Neukunden annimmt und vor allem zu welchen Bedingungen.
Ausgehend von Risikoprofil, Alter und Geschlecht des Aspiranten, errechnet die Versicherung den möglichen Beitragssatz. Entscheidend sind zudem die Leistungswünsche des Neukunden wie Chefarztbehandlung, Krankenhauswahl oder die Übernahme aller Zahnbehandlungen. Die Liste der möglichen Leistungen ist lang und somit auch die Bandbreite der Tarife. Bei der privaten Krankenversicherung zahlen wie bei der gesetzlichen Versicherung Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge. Allerdings übernimmt der Arbeitnehmer die Beiträge zur privaten Versicherung nur bis zu einem maximalen Höchstbetrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt.

Seit 2009 gibt es den so genannten Basistarif in der PKV. Er richtet sich vor allem an ältere Versicherte, die einen preiswerten Tarif benötigen. Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter des Versicherten sowie der Vorversicherungszeit. Jedoch unabhängig vom Gesundheitszustand. Der Basistarif darf für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen.
In diesem Tarif aufgefangen werden sollen auch diejenigen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben oder nie versichert waren und aus beruflichen Gründen der PKV zuzuordnen sind.

Richtig versichert in die Ausbildung starten

Versicherungsschutz während der Ausbildung Für viele junge Menschen beginnt nach der Schule der Ernst des Lebens. Wer einen Ausbildungsplatz findet und auch noch umziehen muss, vergisst vor lauter Stress vielleicht, sich um die nötigen Versicherungen zu kümmern. Doch in einer praktischen Ausbildung ist man mit dem ersten eigenen Einkommen in vielen Bereichen nicht mehr über die Eltern versichert.

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