Beitrag private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherer berechnen ihre Beitragssätze völlig anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier geht es nicht um das Gehalt der Versicherten, sondern um das Erkrankungsrisiko der Betreffenden. Hierzu muss der Interessent einen Antrag bei der privaten Krankenversicherung seiner Wahl stellen. Diese entscheidet dann, ob sie den Neukunden annimmt und vor allem zu welchen Bedingungen.
Ausgehend von Risikoprofil, Alter und Geschlecht des Aspiranten, errechnet die Versicherung den möglichen Beitragssatz. Entscheidend sind zudem die Leistungswünsche des Neukunden wie Chefarztbehandlung, Krankenhauswahl oder die Übernahme aller Zahnbehandlungen. Die Liste der möglichen Leistungen ist lang und somit auch die Bandbreite der Tarife. Bei der privaten Krankenversicherung zahlen wie bei der gesetzlichen Versicherung Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge. Allerdings übernimmt der Arbeitnehmer die Beiträge zur privaten Versicherung nur bis zu einem maximalen Höchstbetrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt.

Seit 2009 gibt es den so genannten Basistarif in der PKV. Er richtet sich vor allem an ältere Versicherte, die einen preiswerten Tarif benötigen. Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter des Versicherten sowie der Vorversicherungszeit. Jedoch unabhängig vom Gesundheitszustand. Der Basistarif darf für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen.
In diesem Tarif aufgefangen werden sollen auch diejenigen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben oder nie versichert waren und aus beruflichen Gründen der PKV zuzuordnen sind.

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