Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 besteht für ehemals gesetzlich Krankenversicherte sowie für ehemals privat Versicherte eine Krankenversicherungspflicht. Menschen ohne Krankenversicherung müssen von ihrer bisherigen Kasse oder privaten Versicherung wieder aufgenommen werden.

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, legt fest, bis zu welchem jährlichen Bruttoeinkommen ein Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt. Liegt das Gehalt in drei aufeinander folgenden Jahren über dieser Grenze, ist der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, kann sich dort freiwillig versichern, aber auch zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

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