Schlagwort: Leistung

Welche Leistungen bekommt meine Familie?

So wie der Antragsteller selbst, bekommen auch die Familienmitglieder, bzw. die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach Hartz IV – sofern Bedürftigkeit vorliegt. Der Antrag für eine Bedarfsgemeinschaft gilt für Kinder unter 25 Jahren und für den Partner des Antragstellers oder der Antragstellerin. Alle anderen müssen einen eigenen Antrag stellen.

Es gilt ein fester Regelsatz, zurzeit sind das 359 Euro, plus 5 Euro (Stand: 2011): 100 Prozent davon erhält ein Alleinstehender, 90 Prozent sind es jeweils für den Antragsteller und seinen Partner. Der „Zuschlag“ von 5 Euro steht allerdings nur Volljährigen zu.

Bei einem minderjährigen Partner und Kindern zwischen 14 und 25 Jahren beträgt der Regelsatz 80 Prozent, bei Kindern unter sechs Jahren sind es 60 Prozent. Und seit Juli 2009 erhalten Kinder von sechs bis 13 Jahren einen Regelsatz von 70 Prozent. Alleinerziehende haben – ja nach Zahl und Alter der Kinder – einen Anspruch auf Mehrbedarf. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, haben alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ebenfalls Anspruch auf einen Mehrbedarf, z.B. wegen Behinderung oder wegen Schwangerschaft.

Gibt es andere Leistungen, die mit der Zahlung des Kindergeldes zusammenhängen?

Ja. Auch der Bezug von weiteren staatlichen Leistungen steht in Zusammenhang mit dem Bezug des Kindergeldes:
Nur wer Kindergeld bezieht, erhält auch den Kinderzuschlag zur Riester-Rente. Mehr hierzu lesen Sie in unserem Helpcenter zur Riester-Rente .

Auch zur Zahlung des Kinderzuschlags wird selbstverständlich der Anspruch auf Kindergeld vorausgesetzt.

Wann haftet eine Risikolebensversicherung nicht?

Ist der Tod Folge einer aktiven Teilnahme an kriegerischen Ereignissen auf der Seite der Verursacher, zahlt die Versicherung in der Regel nicht, bzw. beschränkt ihre Leistung auf die Auszahlung des Rückkaufswerts der Versicherung.

Bei Selbstmord zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Vertrag schon seit über drei Jahren besteht oder die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen wurde.

Wie schließe ich eine Riester-Rente ab?

Zunächst einmal sollte man sich eingehend über die möglichen Anlagemöglichkeiten informieren. Was passt am besten zur persönlichen Risikobereitschaft? Wenn man weiß, in welche Form der Riestervorsorge man investieren will, sollte man sich über ein gutes Produkt informieren. Geeignet sind nur Produkte, die ein Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung haben. Das Zertifikat ist jedoch keine Aussage über die Qualität eines Angebots. Es sagt für den Sparer nur aus, dass das entsprechende Produkt über Riester gefördert werden kann.

Hierzu kann man sowohl verschiedene Tests in Zeitschriften oder im Internet zu Rate ziehen als auch einen Berater konsultieren. Ebenso sollte man sich bei einer Versicherung oder Bank die mögliche Rendite unverbindlich errechnen lassen und sich natürlich genau nach anfallenden Kosten (Abschlussgebühr z.B.) erkundigen. Ist die Entscheidung gefallen, sollte man einen Termin bei der Bank oder Versicherung machen und sich dort in Ruhe die Unterlagen durchsehen und auf jeden Fall alle Unklarheiten durch gezieltes Nachfragen beseitigen.

Kann ich auch mehr als meinen Mindesteigenbeitrag sparen?

Für die Beiträge in eine Riester Rente gibt es steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Es steht jedem frei, mehr als den Mindesteigenbeitrag in die Altersvorsorge zu investieren. Dieser höhere Beitrag, oder Sonderzahlungen, werden im vollen Umfang bis zum oben beschriebenen Maximalbeitrag als Sonderausgabe anerkannt. Der Steuervorteil rechnet sich besonders für alle, die geringe Zulagen erhalten, die höhere Eigenbeiträge sparen oder die ein höheres Einkommen haben.
Sonderzahlungen können freiwillig vom Versicherungsnehmer geleistet werden. Wenn der Vertragsbeginn zum Beispiel erst in der Mitte des Jahres liegt, so können die Beiträge der vorhergehenden Monate in Form einer Sonderzahlung nachgezahlt werden, um sich die kompletten Zulagen zu sichern.
Weiterhin machen Sonderzahlungen Sinn, um die Rentenleistungen im Alter zu erhöhen. Alles, was über den Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird, erhöht selbstverständlich die Garantierente.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente besonders?

Die Riester-Rente lohnt sich natürlich in erster Linie für alle, die zulagenberechtigt sind. Anspruch auf staatliche Förderung haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere die Förderung sichern. Wer zu den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gehört, lesen Sie unter der Frage „Wer bekommt die Förderung?“

Gerade für junge Familien mit noch eher geringem Einkommen ist die private Altersvorsorge über Riester eine lohnende Investition: Von einem niedrigen Einkommen muss auch eine geringere Mindestsparleistung erbracht werden, die Höchstförderung ist für alle Einkommensgruppen gleich. So kann für Familien mit geringem Verdienst die Zulage vom Staat sogar höher ausfallen als die eigentlich zu zahlenden Beiträge, ein Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr wird allerdings immer fällig.

Wie hoch ist die staatliche Förderung durch Steuervorteile?

In der jährlichen Steuererklärung kann man seine Beiträge in die private Altersvorsorge als Sonderausgaben absetzen – und die staatlichen Zulagen gleich mit. Man gibt also die komplette Leistung, die im entsprechenden Jahr in den Riester-Vertrag geflossen ist, als Sonderausgaben an. Allerdings gilt hier eine Höchstgrenze und die beträgt im Jahr 2008 für Ledige 2.100 Euro, jedem Ehepartner steht dieser Höchstbetrag gesondert zu. Je mehr man also in seinen Vertrag einzahlt, desto mehr kann man an der Steuer sparen. Schöpft allerdings der eine seinen Sonderausgabenhöchstbetrag nicht voll aus, kann er den Rest nicht an seinen Partner übertragen.

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Ihnen über die Zulage(n) noch eine weitere Steuererstattung zusteht. Sofern Ihnen durch die Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs eine Steuererstattung zusteht, wird sie direkt auf das Konto gezahlt, das Sie für mögliche Rückzahlungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Zulage erhalten Sie jedoch direkt auf Ihr Riester-Konto eingezahlt.