Wann haftet eine Risikolebensversicherung nicht?

Ist der Tod Folge einer aktiven Teilnahme an kriegerischen Ereignissen auf der Seite der Verursacher, zahlt die Versicherung in der Regel nicht, bzw. beschränkt ihre Leistung auf die Auszahlung des Rückkaufswerts der Versicherung.

Bei Selbstmord zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Vertrag schon seit über drei Jahren besteht oder die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen wurde.

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