Schlagwort: Sonderzahlung

Bausparkasse Mainz belohnt Spardisziplin mit Sonderzins

Für sicherheitsbewusste Anleger kombiniert die BKM Bausparkasse Mainz den Klassiker Festgeld mit dem Klassiker Bausparen. Das neue Produkt „maxSparkombi“ erleichtert aber auch jungen Menschen den Einstieg in den Sparprozess. Die Spardisziplin wird mit einem Sonderzins von 3 Prozent auf das einjährige Festgeld belohnt.
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Urteile zum Thema Weihnachtsgeld

Eine Frau hatte sich vor Gericht dagegen gewandt, dass sie im Gegensatz zu vergangenen Jahren kein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts bekommen sollte. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung mit dem Hinweis verweigert, die Klägerin sei sechs Monate krank gewesen.
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Kann ich auch mehr als meinen Mindesteigenbeitrag sparen?

Für die Beiträge in eine Riester Rente gibt es steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Es steht jedem frei, mehr als den Mindesteigenbeitrag in die Altersvorsorge zu investieren. Dieser höhere Beitrag, oder Sonderzahlungen, werden im vollen Umfang bis zum oben beschriebenen Maximalbeitrag als Sonderausgabe anerkannt. Der Steuervorteil rechnet sich besonders für alle, die geringe Zulagen erhalten, die höhere Eigenbeiträge sparen oder die ein höheres Einkommen haben.
Sonderzahlungen können freiwillig vom Versicherungsnehmer geleistet werden. Wenn der Vertragsbeginn zum Beispiel erst in der Mitte des Jahres liegt, so können die Beiträge der vorhergehenden Monate in Form einer Sonderzahlung nachgezahlt werden, um sich die kompletten Zulagen zu sichern.
Weiterhin machen Sonderzahlungen Sinn, um die Rentenleistungen im Alter zu erhöhen. Alles, was über den Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird, erhöht selbstverständlich die Garantierente.

Kann ich auch Sonderzahlungen leisten, die über meinen Mindestbeitrag hinausgehen?

Kann ich auch Sonderzahlungen leisten, die über meinen Mindestbeitrag hinausgehen?
Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, muss der Riester-Sparer auf jeden Fall seinen Mindesteigenbeitrag leisten. Die Zahlungen dürfen selbstverständlich auch über den Mindesteigenbeitrag hinausgehen. Mehr als die festen Zulagen zahlt der Staat in diesem Fall allerdings nicht dazu.
Alles, was über dem Sonderausgabenhöchstbetrag liegt, kann – wie der Name schon sagt – nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Und außerdem: Leistungen, die auf Einzahlungen ohne steuerliche Förderung beruhen, werden wie alle anderen nicht geförderten Sparformen besteuert, sind nicht pfändungs- und auch nicht Hartz-IV-sicher.

Sind Sonderzahlungen möglich?

In der Regel wird in monatlichen gleichbleibenden Beträgen angespart, jedoch sind auch individuelle Sonderzahlungen möglich ebenso wie Einmalzahlungen. Das ist von Bank zu Bank verschieden und sollte vor Abschluss des Bausparvertrages unbedingt erfragt werden. Sonderzahlungen haben den Vorteil, dass man schneller die Anforderungen erfüllt, die zur Zuteilung des Bauspardarlehens führen.

AXA: Integration der DBV-Winterthur verläuft planmäßig

Die Integration der DBV-Winterthur Versicherungen, Wiesbaden, in den Kölner AXA Konzern wird ohne betriebsbedingte Beendigungskündigungen und ohne Standortschließungen erfolgen.
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