Schlagwort: Vorsorge

Gesetzliche Krankenversicherung: Wie finde ich günstige Tarife?

Gesetzliche Krankenversicherung: Wie finde ich günstige Tarife? Seit 2009 gibt es den Gesundheitsfonds. Versicherte und Staat zahlen in diesen Topf ein, der Kassenbeitrag ist für alle gleich. Sparen beim Beitrag können die Versicherten nicht mehr. Stattdessen werben die Krankenversicherungen mit verschiedenen Tarifen um ihre Kunden. Doch wie behält man den Durchblick in der Menge aller Tarife? Worauf muss man achten, wenn man sich für einen Wahltarif entscheidet?

Weiterlesen »

Kann ich ohne die Anbieterbescheinigung meines Altersvorsorgevertrages schon meine Steuererklärung abgeben?

Geben Sie die ausgefüllte Anlage AV mit der Einkommensteuererklärung ab auch wenn Sie die Bescheinigung Ihres Anbieters noch nicht erhalten haben.

Sobald Sie die Anbieterbescheinigung bekommen haben, reichen Sie diese nach. Das Finanzamt wird die Einkommensteuerveranlagung erst einmal ohne Berücksichtigung der Altersvorsorgebeträge durchführen, damit der Steuerbescheid möglichst schnell erstellt werden kann. Wenn dem Finanzamt die Anbieterbescheinigung vorliegt, wird es den Bescheid noch einmal überprüfen und ggf. ändern.

Wie mache ich meine möglichen Steuervorteile geltend?

Der gesamte Altersvorsorgeaufwand kann als Sonderausgaben bis zu den festegelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden.

Der Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Freibetrag, den man in der Einkommensteuererklärung geltend machen muss. Dadurch muss man für einen Teil des Einkommens keine Steuern zahlen, weil dieser in ganz bestimmter Weise – für die Altersvorsorge – ausgegeben wird. Auf diese Weise werden die Beiträge zur Riester-Rente steuerfrei gestellt.

Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung kann der gesamte Vorsorgeaufwand (Altersvorsorgebeiträge und -zulage) als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei prüft das Finanzamt von selbst, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug dem Versicherten einen größeren Vorteil bringt. Fällt der Steuervorteil höher aus als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung können unabhängig vom individuellen Einkommen Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge und Zulage) aktuell bis zu einer maximalen Höhe von 2.100 Euro geltend gemacht werden. (Für die Steuerjahre 2006 und 2007 jeweils 1.575 Euro)

Wo trage ich meinen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung ein?

Einen möglichen Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Hierzu tragen Sie in der Anlage AV (Altersvorsorge) Ihre Vorsorgeaufwendungen ein.
Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob Ihnen über die Zulage hinaus noch eine weitere Steuererstattung zusteht.