Unfallversicherung: Schutz für alle Lebensbereiche

Wer kann versichert werden?

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Die Gruppen-Unfallversicherung steht allen Mitarbeitern offen, auch Azubis, Volontären oder Praktikanten. Abhängig von der Art der Beschäftigung erfolgt die Einstufung in eine von zwei Gefahrenklassen. Bei Verträgen über drei und mehr Personen profitieren die Versicherungsnehmer von einem Beitragsrabatt, der meist mit der Zahl der Versicherten steigt.

Doch auch Unternehmer als Einzelpersonen können – eventuell mit Ehegatten – über die Gruppen-Unfallversicherung vorsorgen. Für sie ist der Schutz besonders sinnvoll, weil die Sozialversicherung Selbstständige entweder gar nicht oder nur unzureichend absichert. Eventuelle Versicherungsleistungen der Berufsgenossenschaft werden übrigens nicht mit denen der Gruppen-Unfallversicherung verrechnet, eine Doppelversicherung ist also ausgeschlossen.

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