Unfallversicherung: Schutz für alle Lebensbereiche

Versicherbare Leistungen

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Unfallversicherungen zahlen bei Invalidität und in der Regel auch im Todesfall. Die meisten Verträge enthalten aber noch weitere Leistungen.

  • Invaliditätsleistung
    Die Invaliditätsleistung ist die Grundleistung einer Unfallversicherung. Der vereinbarte Kapitalbetrag wird ausgezahlt, wenn ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Spätfolgen, die erst über ein Jahr nach dem Unfall auftreten, sind nicht abgesichert. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
    Alternativ zur einmaligen Kapitalauszahlung kann für Versicherte auch eine Unfall-Rente vereinbart werden.
  • Todesfallleistung
    Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallleistung. Mit dem Tod des Versicherten entfällt der Anspruch auf die Invaliditätsleistung.
  • Tagegeld
    Ist der Versicherte nach einem Unfall nicht voll arbeitsfähig und in ärztlicher Behandlung, erhält er ein Krankentagegeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Das Krankentagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, höchstens ein Jahr lang. Nach Auszahlung der Invaliditätsleistung wird das Tagegeld eingestellt, es sei denn, der Versicherte muss erneut in ärztliche Behandlung. Im Versicherungsvertrag wird vereinbart, ab welchem Tag die Krankentagegeldzahlung beginnt.
  • Krankenhaustagegeld
    Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Behandlung befindet, wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt – in der Regel jedoch für maximal zwei Jahre.
  • Genesungsgeld
    Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet – ist jedoch meistens auf 100 Tage begrenzt. Der Anspruch auf diese Leistung entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
  • kosmetische Operationen
    Entschließt sich ein Versicherter nach einem Unfall aufgrund seiner dauerhaften Entstellungen zu einer kosmetischen Operation, so werden die Behandlungs- sowie die Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Der kosmetische Eingriff muss innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen.
  • Übergangsleistung
    Der endgültige Invaliditätsgrad lässt sich nach einem Unfall meist erst einige Zeit später feststellen. Die Übergangsleistung soll diesen Zeitraum überbrücken. Ist die körperliche und seelische Leistungsfähigkeit sechs Monate nach dem Unfall immer noch zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt, besteht Anspruch auf die Übergangsleistung.
  • Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
    Diese Geldleistung wird nach einem Unfall bezahlt, bei dem es zu besonders schweren Verletzungen, wie einer Querschnittslähmung oder einer Erblindung kommt.
  • Bergungskosten
    Versicherbar sind auch Bergungskosten, die durch Such- und Transporteinsätze eines Rettungsdienstes entstehen. Meistens gibt es hier Erstattungsgrenzen.

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