Unfallversicherung: Schutz für alle Lebensbereiche

Vertragsvarianten

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Leistungen aus der Unfallversicherung können entweder an den Versicherten selbst oder an den Betrieb ausgezahlt werden. Soll nach einem Unfall das Unternehmen entschädigt werden, läuft der Vertrag auf eigene Rechnung. Bei einem Vertrag auf fremde Rechnung erhält das Unfallopfer selbst das Geld. Außerdem kann der Unternehmer wählen, ob die Mitarbeiter namentlich versichert werden oder als Gruppe. Letzteres ist die einfachere Variante, die bei einem größeren Versichertenkreis nahe liegt. Entscheidend ist hier lediglich die Zahl der Versicherten.

Ändert sie sich im Laufe der Abrechnungsperiode, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden. Neue Mitarbeiter können auch in einen Vertrag mit Namensangabe aufgenommen werden. Hier sind aber unter Umständen neue Verhandlungen über Versicherungssummen und Beiträge nötig.

Besteuerung

Bei der Besteuerung ist es entscheidend, wer von den Versicherungsleistungen profitiert. Hat der Mitarbeiter einen eigenen, unentziehbaren Rechtsanspruch auf die Leistung, gelten die Prämien als Arbeitslohn und sind entsprechend sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Die Auszahlung ist dagegen lohnsteuerfrei. Anders sieht der Fall aus, wenn die Rechte beim Arbeitgeber liegen. Dann werden die Beiträge nicht als Arbeitslohn eingestuft. Erst wenn das Unfallopfer Versicherungszahlungen erhält, fallen dafür Einkommensteuer und Sozialabgaben an.

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