Schlagwort: Riester-Vertrag

Bausparen 2012: Noch in diesem Jahr die volle Förderung sichern

Bausparen 2012: Noch in diesem Jahr die volle Förderung sichernWer träumt nicht von den eigenen vier Wänden? Damit der Traum zur Realität wird, bedeutet dass für den zukünftigen Eigenheimbesitzer sparen, sparen und nochmals sparen. Ein wichtiger Baustein dabei ist der Bausparvertrag, denn hier sparen Sie nicht allein. Vater Staat beteiligt sich an der Finanzierung in Form von Zulagen und Prämien. Wer die staatliche Förderung für 2012 noch nutzen will, muss noch in diesem Jahr einen Bausparvertrag abschließen.

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Bausparen lohnt sich immer – auch in letzter Minute

Bausparen ist eine solide Möglichkeit, sein Geld zinsgünstig anzulegen. Gleichzeitig kann man mit staatlichen Zulagen und Prämien die Rendite erhöhen. Doch um sich Zinsen und Zulagen für 2011 zu sichern, müssen Sparer noch in diesem Jahr in einen Bausparvertrag einzahlen. Warum sich das lohnt, lesen Sie hier.

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Frauen haben mehr Interesse an Altersvorsorge als Männer

Das Interesse von Männern an der privaten Altersvorsorge erreicht einen Tiefpunkt. Nur 69 Prozent (Vorquartal 71 Prozent) der männlichen Befragten gaben an, sich mit dem Thema bereits beschäftigt zu haben. Dies ist der niedrigste Wert seit Beginn der Erhebung im dritten Quartal 2007.
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Im Test: DWS Riester Rente Premium

button_produkttest_3-1-2_sternSeit der Finanzkrise hat die Beliebtheit von Riester-Fondssparplänen stark gelitten. Zwar locken hohe Renditechancen, doch das Risiko, Gewinne kurz vor dem Rentenbeginn wieder zu verlieren ist vielen zu hoch. Die DWS Riester Rente Premium bietet mit der Höchststandsicherung ein Konzept, das solche Renditeverluste vermeiden soll. In unserem Produkttest erfahren Sie außerdem, für wen sich dieses Riester-Produkt lohnt.

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Bausparen: Jetzt Zulagen und Prämien für 2009 sichern

Bausparen-staatliche Zulagen Während sich die Zinsen beim Tagesgeld und Festgeld immer noch nicht von der Finanzkrise erholt haben, ist beim Bausparen alles beim Alten: Auf den Bausparzins ist Verlass. Mit staatlichen Zulagen und Prämien kann man die Rendite weiter aufstocken. Bis zum Jahresende müssen sich die Bausparer sichern, was ihnen zusteht – auf welche Zulagen können Sie bauen?

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Gastkommentar: Das Wohn-Riestern ist gestartet

NauerzSeit kurzem sind die ersten Produkte auf dem Markt, mit deren Hilfe die Riester-Förderung des Staates für selbstgenutztes Wohneigentum genutzt werden kann. Gefördert werden sowohl das Bausparen, als auch normale Hypothekendarlehen. Wer die Förderung für einen Bausparvertrag einsetzt, bildet bei gleicher Eigenleistung schneller Eigenkapital und kann seine Wohnwünsche daher auch früher verwirklichen. Ein Gastkommentar von Bernd Nauerz, Bereichsleiter Marketing Strategie und Planung, Projektleiter Wohn-Riester bei der Wüstenrot Bausparkasse AG.
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Muss ich meinen Riester-Vertrag auflösen, wenn ich auf Hartz IV angewiesen bin?

Nein. Das Guthaben in einem Riester-Vertrag bleibt bei der Berechnung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II unberücksichtigt. Und auch der zu entrichtende Mindestbeitrag (um die Förderung zu erhalten) wird von dem verfügbaren Einkommen abgezogen, wenn man einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt.

Was ist, wenn der Versicherte noch während der Sparphase stirbt?

Der Riester-Sparer kann das Bezugsrecht für den Todesfall vor Rentenbeginn frei wählen. Es ist jedoch zu beachten, dass im Todesfall sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus dem entstandenen Guthaben zurückgezahlt werden müssen.
Doch das kann man umgehen: Stirbt der Partner vor Beginn der Rentenzahlungen, kann der überlebende Ehepartner, sofern er bezugsberechtigt ist, das im Riester-Vertrag vorhandene Kapital inklusive der Zulagen in seinen eigenen Riester-Vertrag überführen. Hat der Hinterbliebene keinen eigenen Riester-Vertrag, dann kann er zu diesem Zweck einen abschließen, auch wenn er nicht förderberechtigt ist.
Ist kein Ehepartner da oder wurde das Bezugsrecht anderweitig bestimmt, wird das vorhandene Kapital an die Erben, bzw. Bezugsberechtigten ausgezahlt. Zulagen und erwirtschaftete Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden.

Muss ich die ausgezahlte Rente wie normales Einkommen versteuern?

Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, sollen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer unterliegen. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten sind im Alter voll zu versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.

Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Bankssparpläne.
Für die Beiträge in eine Riester Rente gibt es steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.