Schlagwort: Fahrlässigkeit

Hilfe unter Freunden: Wer haftet für Schäden beim Umzug?

Kartons packen, Möbel abbauen, Transport organisieren: Jedes Jahr ziehen rund vier Millionen Haushalte in Deutschland von einer Wohnung in eine andere – um Geld zu sparen oft mit der unentgeltlichen Unterstützung von Freunden und Verwandten. Doch wer zahlt, wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht? „Normalerweise haftet jeder selbst, wenn er bei anderen einen Schaden verursacht. Aber bei einem Umzug ist die Situation anders: Wenn Helfer eine reine Gefälligkeit ausüben, kann die Haftung ausgeschlossen sein. Der Geschädigte geht dann also unter Umständen leer aus“, sagt Sonja Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung.
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Hannoversche Direkt bietet zum Jahreswechsel leistungsstarkes Kfz-Produkt

Der Direktversicherer Hannoversche Direkt startet mit einem leistungsstarken und günstigen Kfz-Tarif in das bevorstehende Jahreswechselgeschäft. „Wir bieten bewusst kein Basisprodukt an, sondern sind davon überzeugt, dass auch die Kunden im Direktversicherungssegment Wert auf einen leistungsstarken Schutz legen. So kommt es im Schadenfall auch nicht zu Enttäuschungen“, erläutert Christian Bielefeld, Vertriebsvorstand der Hannoverschen Direkt.
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Wer kommt für Folgekosten von Wasserschäden auf?

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen: Vor einem Wasserschaden in der Wohnung ist niemand wirklich sicher. Eine verstopfte Wasserleitung, ein geplatztes Ventil oder eine kaputte Spülmaschine kann schnell die halbe Nachbarschaft in Mitleidenschaft ziehen.
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Das große ABC der Autoversicherung

Abc der AutoversicherungDer Wechsel der Autoversicherung ist eigentlich ganz einfach: Man sucht sich den passenden Tarif, kündigt der alten und wechselt zur neuen Versicherungsgesellschaft. Jedoch gleicht nicht jeder Versicherungsvertrag dem anderen. Die Vertragsbedingungen und das berühmte „Kleingedruckte“ sind oft wichtiger als der Preis. Unser ABC der Autoversicherung soll dabei helfen, diese Punkte zu verstehen:
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Haftpflichtversicherung – sicher unentbehrlich

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)
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