Schlagwort: Partnerrabatt

Das große ABC der Autoversicherung

Abc der AutoversicherungDer Wechsel der Autoversicherung ist eigentlich ganz einfach: Man sucht sich den passenden Tarif, kündigt der alten und wechselt zur neuen Versicherungsgesellschaft. Jedoch gleicht nicht jeder Versicherungsvertrag dem anderen. Die Vertragsbedingungen und das berühmte „Kleingedruckte“ sind oft wichtiger als der Preis. Unser ABC der Autoversicherung soll dabei helfen, diese Punkte zu verstehen:
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Welche Rabatte gibt es und für wen sind sie sinnvoll?

Ob Frauen, Einzelfahrer, Garagenbesitzer oder Wenigfahrer, sie alle können mit Rabatten rechnen, und zwar sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Kaskoversicherung. Doch so verlockend die Sparmöglichkeiten auch scheinen, einen Rabatt sollten Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie die Auflagen auch mit Sicherheit einhalten können. Und Auflagen sind mit den Rabatten fast immer verknüpft.

So darf das Fahrzeug beim Lady-Rabatt beispielsweise nur von einer Frau gefahren werden. Noch einschränkender sind Einzelfahrer- und Partnerrabatt. Lässt man sich darauf ein, dürfen nur der Fahrzeughalter, bzw. dessen Partner den Wagen lenken. Falls doch einmal eine andere Person am Steuer sitzt und an einem Unfall beteiligt ist, erlischt zwar nicht der Versicherungsschutz, doch es drohen kräftige Nachzahlungen und die Herunterstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Wer vom Garagenrabatt profitieren will, verpflichtet sich, das Fahrzeug nachts regelmäßig in einer Garage abzustellen. Wird das kaskoversicherte Auto vor der Haustür geparkt und entsteht beispielsweise ein Hagelschaden, werden häufig empfindliche Vertragsstrafen bis hin zum doppelten Jahresbeitrag fällig. Viele Versicherungen beteiligen den Kunden auch mit mehreren tausend Euro am Schaden, wenn gegen Vereinbarungen verstoßen wurde.

Im Zweifelsfall sollte man besser auf Rabatte verzichten und sich für eine preisgünstige Gesellschaft entscheiden. Generell gilt: eine Versicherung, die viele Rabatte anbietet, muss ihre Verluste über den Standardtarif wieder hereinholen. Dieser ist dann umso teurer.

Wann kann ich von einem Zweitwagenrabatt profitieren?

Einige Versicherer bieten für den Zeitwagen Beitragssätze, die um einiges günstiger sind als die üblichen 120 bis 140 Prozent bei SF ½. Manche Anbieter stufen Zweitwagen sofort in SF 2 (ca. 85 Prozent) ein. Andere verringern den Beitragssatz in SF ½ so, dass er unter 100 Prozent liegt.

Diese Konditionen gelten allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Damit das neue Fahrzeug überhaupt als Zweitwagen gilt, müssen beide Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Führen die Partner getrennte Haushalte, sollte man beide Autos auf denselben Versicherungsnehmer zulassen, um vom Zweitwagentarif zu profitieren.

Der Halter des Erstwagens muss mindestens zwei (meistens aber mehr) schadenfreie Jahre vorweisen können. Viele Versicherungen setzen auch ein Mindestalter von 25 Jahren voraus. Dieses Mindestalter bezieht sich bei manchen Anbietern nicht nur auf den Fahrzeughalter, sondern auf alle Fahrer des Wagens.

In einigen Verträgen ist der Nutzerkreis des Fahrzeugs noch stärker begrenzt. Manche Versicherungen bieten zwar keinen besonders günstigen Zweitwagentarif an, locken aber mit einem Partnerrabatt. Die Konditionen sind ähnlich wie bei den verschiedenen Zweitwagenrabatten, der Partner kann sein Fahrzeug also in der Regel sofort in SF 2 versichern.

Partnerrabatt

Fährt das Fahrzeug ausschließlich der Versicherungsnehmer oder dessen Ehe-, bzw. Lebenspartner, gewährt die Versicherung i.d.R. einen Partnerrabatt. Wie auch bei andern Rabattarten können falsche Angaben seitens des Versicherungsnehmers zu einer Beitragserhöhung oder einer Vertragsstrafe durch die Versicherung führen.