Geschäftsgebäudeversicherung – Versicherungsschutz für Geschäftsgebäude

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

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Die Versicherungssumme für Ihr Gebäude sollte grundsätzlich dem Neuwert entsprechen. Bei Gebäuden, deren Wert unter vierzig Prozent des Neuwertes liegt, sind allerdings Ausnahmen möglich.
Zur Festlegung der Versicherungssumme gibt es verschiedene Methoden. Bei der Neuwert- oder Zeitwertversicherung wird jeweils eine feste Versicherungssumme vereinbart, die durch den Versicherungsnehmer ständig an die sich ändernden Baukosten angepasst werden muss.

Vorsicht: Versäumt der Versicherungsnehmer die regelmäßige Anpassung des Versicherungswerts, kann es zur so genannten Unterversicherung kommen. In diesem Fall ist der Wert des Gebäudes höher als die vereinbarte Versicherungssumme. Das hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft bei einem Schadensfall auch nur in diesem Verhältnis Schadensersatz leisten muss.

Beispiel: Das Gebäude hat einen tatsächlichen Wert von 500.000 Euro, ist aber nur mit 250.000 Euro versichert. Bei einem Schaden in Höhe von 50.000 Euro werden dann auch nur 25.000 Euro erstattet.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, bieten viele Versicherer die Möglichkeit der gleitenden Neuwertversicherung. Bei dieser Berechnungsmethode wird die Versicherungssumme jährlich im Rahmen des Baupreisindexes angepasst.

Damit kann es zu keiner Unterversicherung kommen, wenn einmal der Gebäudewert korrekt ermittelt wurde. Da die Versicherungsleistung nun an die Baupreisentwicklung gekoppelt ist, haben Sie die Sicherheit, das die Auszahlung dem realen Wert des Gebäudes entspricht.

Der Unterversicherungsverzicht gilt allerdings nur, wenn nach Ermittlung der richtigen Versicherungssumme keine wertsteigernden An-, Aus-, oder Umbauten vorgenommen wurden, die der Versicherungsgesellschaft noch nicht angezeigt wurden.

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