Geschäftsgebäudeversicherung – Versicherungsschutz für Geschäftsgebäude

Mietverlust- und Glasversicherung

[!–T–]

Wenn Teile des Gebäudes vermietet werden, kann der Einschluss einer Mietverlustversicherung sinnvoll sein. Diese Zusatzversicherung ersetzt zum einen entgangene Mieteinnahmen und zum anderen auch die fortlaufenden Nebenkosten, die normalerweise der Mieter zu tragen hat.

Dieser Zusatz ist besonders wichtig wenn das Gebäude kreditfinanziert ist und die Mieteinnahmen für die Tilgung verwendet werden. Denn die Kreditraten müssen auch weiter gezahlt werden wenn die Miete ausbleibt.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Räume, die der Versicherungsnehmer privat nutzt und die aufgrund eines Versicherungsfalls unbewohnbar geworden sind. In diesem Fall wird der Nutzungsausfall aufgrund der des ortsüblichen Mietwerts errechnet.

Optional ist die Gebäude-Glasversicherung. Diese bietet sich vor allem an, wenn das Gebäude über eine aufwendige Gebäudeverglasung verfügt oder besonders große Fensterflächen hat. Versichert sind alle Außen- und Innenscheiben, Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser und Dachverglasungen.

Vorsicht: Handelt es sich bei dem zu versichernden Gebäude um ein Ladengeschäft oder eine Gaststätte, kann es sein, dass diese Glasflächen gesondert in die Glasversicherung aufgenommen werden müssen. Dasselbe gilt für Sonnenkollektoren und/oder Werbeanlagen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.