Geschäftsgebäudeversicherung – Versicherungsschutz für Geschäftsgebäude

Welche Gefahren und Schäden sind nicht abgedeckt?

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Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben und andere Elementarschäden, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers u.a. sind in der Regel nicht versichert. Diese Gefahren können aber je nach Versicherungsgesellschaft zusätzlich gegen Aufpreis in den Versicherungsschutz integriert werden.

Ferner sind nicht versichert:

  • in der Feuerversicherung: Sengschäden
  • in der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Abwasser und durch Wasser aus Sprinklern sowie durch Hausschwamm
  • in der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen.
  • in der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Rückstau

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