Schlagwort: Deckungssummen

Das große ABC der Autoversicherung

Abc der AutoversicherungDer Wechsel der Autoversicherung ist eigentlich ganz einfach: Man sucht sich den passenden Tarif, kündigt der alten und wechselt zur neuen Versicherungsgesellschaft. Jedoch gleicht nicht jeder Versicherungsvertrag dem anderen. Die Vertragsbedingungen und das berühmte „Kleingedruckte“ sind oft wichtiger als der Preis. Unser ABC der Autoversicherung soll dabei helfen, diese Punkte zu verstehen:
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Haftpflichtversicherung – sicher unentbehrlich

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)
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Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?

Mit der Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, ist die Summe gemeint, die in einem Schadensfall maximal zur Auszahlung kommt. Diese Summe sollte mindestens 3 Millionen besser aber 5 Millionen Euro Personen- und Sachschäden betragen.

Die Versicherungen bieten heute in der Regel Tarife mit Deckungssummen von 5 bzw. 10 Millionen Euro angeboten. Es gibt aber auch Tarife, die gar keine Begrenzung aufweisen.

Wann springt die Haftpflichtversicherung für Schäden ein?

Grundsätzlich gewährt die Privathaftpflichtversicherung Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und/oder den mitversicherten Personen im privaten Bereich verursacht wurden. Dabei bezieht sich die Versicherung nur auf Personen- und Sachschäden. Tritt ein Personen- oder Sachschaden auf, ersetzt die private Haftpflichtversicherung auch die daraus resultierenden Vermögensschäden.
Gibt es jedoch einen reinen Vermögensschaden, ohne dass es vorher zu einem Personen- oder Sachschaden gekommen ist, tritt die Privathaftpflicht im Allgemeinen nicht ein.
Durch besondere Vereinbarung kann der Versicherungsschutz ausgedehnt werden auf die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschädigung, die weder durch Personenschaden noch
durch Sachschaden entstanden ist, sowie wegen Abhandenkommens von Sachen. Die Haftung gilt bis zu den vertraglich genannten Deckungssummen.

Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem eigenen Auto ins Ausland fahre?

Im Ausland gelten nicht nur andere Gesetze und Regeln. Auch die gesetzlichen Deckungssummen der dortigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen sind anders als die in Deutschland üblichen. Bei der Reiseplanung sollte also an eine ausreichende Absicherung des Fahrzeugs und der Insassen gedacht werden.

Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ist man in ganz Europa bis zu den vertraglich geregelten Deckungssummen versichert. Dieser Versicherungsschutz kann aber auf einige außereuropäische Länder erweitert werden. Hierzu muss die „Grüne Versicherungskarte“ dahingehend erweitert werden. Für die Grüne Versicherungskarte sind im Hinblick auf den Versicherungsschutz nur die im Gastland geltenden Mindestdeckungssummen Ausschlag gebend. Da diese in vielen Ländern sehr gering sind, sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme am besten auf unbegrenzt erweitert wird.

Wie auch in Deutschland sollte man sich auch im Ausland an die geltende Straßenverkehrsordnung halten. Mitunter werden Verstöße im Ausland mit höheren Strafen geahndet als in Deutschland. Als Touristen wird man in der Regel bar abkassiert. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die geltenden Verkehrsregeln. Beachten Sie dabei auch die Mautpflicht auf vielen europäischen Autobahnen.

Worin unterscheiden sich verschiedene Tarife?

Bei einer guten Autoversicherung darf man nicht nur auf den Preis achten, sondern muss auch die angebotenen Leistungen im Augen behalten.

Jeder Versicherungsnehmer sollte seinen individuellen Bedarf prüfen und daraufhin die passende Versicherung auswählen. Im folgenden Abschnitt finden Sie die wichtigsten Punkte, in denen sich die Kfz-Tarife der Versicherungen unterscheiden.

Deckungssummen
In Bereich der Haftpflichtversicherung unterscheiden sich die Deckungssummen, welche die Versicherung im Schadensfall maximal übernimmt. Je nach Tarif beträgt die Grenze 50 oder 100 Millionen. Euro. Allerdings sind schon Haftpflichtschäden im Umfang von 50 Millionen Euro extrem selten.

Mallorca-Police
Die „Mallorca-Police“ ist eine Klausel, nach der die Haftpflichtversicherung bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland zahlt, wenn die verursachten Schäden nicht vollständig von der Versicherung des Mietwagens übernommen werden. Da die Versicherungssummen beispielsweise in einigen südeuropäischen Ländern viel niedriger als in Deutschland sind, kann ein Schaden dort schnell die Deckung übersteigen.

Fahrlässigkeit
Viele Versicherungsbedingungen sehen vor, daß die Versicherung die Übernahme von Vollkaskoschäden verweigern kann, wenn der Fahrer „grob fahrlässig“ gehandelt hat. Kommt es zu einem Unfall, weil der Fahrer gerade einen neuen Sender am Autoradio gesucht hat, kann dies unter Umständen schon ausreichen, dass die Versicherung nicht zahlen muss.

Marderbiss
Werden Schläuche und Kabel durch Marderbiss zerstört, kann dies zu gravierenden Schäden am Auto führen. In diesem Fall ist es wichtig, ob die Versicherung nur den – vergleichsweise geringen – Schaden ersetzt, der durch den Marder selbst verursacht wurde, oder auch die Folgeschäden, die bis zum Totalschaden reichen können.

Wildschäden
Wildschäden werden häufig nur für Unfälle mit so genanntem Haarwild – beispielsweise Rehe und Wildschweine – übernommen. Jedoch haben einige Versicherer den Versicherungsschutz auf den Zusammenstoß mit Hund, Schaf, Rind usw. erweitert, bei anderen wurde dieser sogar auf alle Wirbeltiere erweitert.

Totalschaden
Grundsätzlich zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Totalschaden nur soviel, wie ein gleichwertiges Fahrzeug kostet. In manchen Versicherungsbedingungen ist jedoch geregelt, dass bei Neuwagen bis zu einem bestimmten Alter der Neupreis erstattet wird und nicht der Zeitwert.

Zubehör
Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich teilweise deutlich in der Höhe, bis zu der Zubehör – wie beispielsweise ein Autoradio oder das Navigationsgerät – mitversichert ist.

GAP-Deckung
Wird ein Fahrzeug über Leasing finanziert, kann es wichtig sein, ob der Tarif eine so genannte GAP-Deckung anbietet. Das bedeutet, dass im Schadensfall nicht nur der Zeitwert ersetzt wird, sondern – falls notwendig – der weitaus höhere Restbuchwert des Fahrzeugs, der noch an die Leasingfirma bezahlt werden muss.

Schadenfreiheitsklasse
Mit der Zahl der unfallfrei gefahrenen Jahre sinkt der Versicherungsbeitrag deutlich, denn der Rabatt steigt mit der Schadenfreiheitsklasse. Die verschiedenen Tarife unterscheiden sich jedoch stark in den Voraussetzungen, unter denen der erworbene Schadensfreiheitsrabatt auf andere Personen übertragen werden kann.

Rabattretter
Auch gibt es Unterschiede beim „Rabattretter“. Das ist eine Klausel, die langjährig unfallfreie Fahrer nach dem ersten Unfall vor einem Prämienanstieg bewahrt. Sie werden zwar in der Schadenfreiheitsklasse herabgestuft, behalten aber den hohen Schadenfreiheitsrabatt.

Elementarschäden
Zuletzt sind auch Unterschiede in den Versicherungsbedingungen bei der Abdeckung von Elementarschäden zu verzeichnen. Einige Tarife bieten zusätzlichen Schutz in der Teilkaskoversicherung: Neben Beschädigungen durch Brand, Hagel und Sturm sind dann auch Schäden durch weitere Naturgewalten wie Lawinen abgesichert.

Deckungssummen

Jeder Versicherungsnehmer kann in der Kfz-Haftpflichtversicherung zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme und einer unbegrenzten Deckung wählen. Bei der Mindestdeckungssumme zahlt der Versicherer nur den gesetzlich festgelegten Betrag.

Forderungen, die diese Summe übersteigen, muss der Versicherungsnehmer selber begleichen. Empfehlenswert ist daher die Vereinbarung einer unbegrenzten Deckungssumme. Diese gilt für Sach- und Vermögensschäden tatsächlich in unbegrenzter Höhe. Bei Personenschäden ist die maximale Deckung auf 7,5 Millionen Euro pro Person beschränkt.