Haftpflichtversicherung – sicher unentbehrlich

Was ist versichert?

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Für Angehörige desselben Haushalts reicht in der Regel ein Vertrag aus. In der Familienversicherung sind grundsätzlich alle unverheirateten Kinder mitversichert, wenn sie noch in einer Ausbildung beziehungsweise im Wehr- oder Zivildienst sind.

Eine Mitversicherung ist auch dann noch möglich, wenn auf die Ausbildung Arbeitslosigkeit folgt. Für Paare ohne Trauschein – oft auch für gleichgeschlechtliche – gilt derselbe Schutz.

Tipp: Doppelversicherung vermeiden!
Wenn ein Paar zusammenzieht, können sich beide über einen Vertrag versichern. Dabei wird der am längsten bestehende Vertrag fortgeführt, die "jüngere" Police kann fristlos gekündigt werden. Allerdings gibt es bei gemeinsamen Verträgen untereinander keine Haftung. Wenn also der neue Mitbewohner die teure Stereoanlage ruiniert, kommt die Versicherung dafür nicht auf.

Für Singles, junge Leute bis 25 und Senioren ab 60 Jahren gibt es Sondertarife. Hier können aber keine weiteren Personen mitversichert werden, da die Deckungssummen manchmal geringer sind oder mehr Leistungsausschlüsse beinhalten.

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