Haftpflichtversicherung – sicher unentbehrlich

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)

Privathaftpflicht: Sollte jeder haben

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Damit ein kleines Missgeschick nicht zur finanziellen Katastrophe wird, sollte jeder Haushalt eine Haftpflichtversicherung besitzen. Denn fügt jemand einem anderen Schaden zu, so haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen – und zwar so lange, bis der finanzielle Schaden vollständig beglichen ist. Im schlimmsten Fall kann so etwas Millionen kosten und den Verursacher finanziell ruinieren.

Eine private Haftpflichtversicherung soll in erster Linie vor existenzbedrohenden Forderungen schützen, die auf den Verursacher eines Schadens zukommen können – zum Beispiel durch die Verletzung eines Menschen oder durch Feuer- und Wasserschäden. Für vorsätzliche Beschädigungen kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf, grobe Fahrlässigkeit ist aber mitversichert.

Die private Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche Dritter für den Versicherten ab. Die Assekuranz prüft dazu, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Kommt es zum Rechtsstreit, übernimmt der Versicherer nicht nur die Prozess- und Regulierungskosten, sondern vertritt den Beklagten auch vor Gericht.

Was aber, wenn Sie selbst von jemandem geschädigt werden, der nicht haftpflichtversichert ist? Immerhin hat etwa ein Drittel der deutschen Haushalte keine Haftpflichtpolice. Gegen einen geringen Aufpreis können Sie die so genannte Ausfalldeckung mitversichern. Dann springt Ihre Versicherung ein, wenn die gegnerische Seite nicht haftpflichtversichert und außerdem zahlungsunfähig ist. Vorher müssen Sie als Geschädigter jedoch alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Verursacher ausgeschöpft haben.

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