Geschäftsinhaltsversicherung – Die Hausratversicherung für Unternehmen

Welche Schäden sind nicht versichert?

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Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers sind vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen. Für Schäden am Gebäude selbst oder an fest verbundenen Dingen und Einrichtungen (z.B. Heizungsanlage, sanitäre Einrichtungen) kommt nicht die Betriebsinhalt-, sondern die Gebäudeversicherung auf.

Kaputte Scheiben und andere Verglasungen übernimmt die Glasversicherung, die in der regulären Inhaltsversicherung nicht eingeschlossen ist.

Außerdem gelten die folgenden Ausschlüsse:

  • in der Feuerversicherung: Sengschäden
  • in der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • in der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Regen-, Plansch- oder Abwasser und durch Schwamm
  • in der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren

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