Bauherren müssen freiwillige Helfer melden. Häuslebauer schätzen helfende Hände: Mit dem Einsatz von Freunden und Nachbarn lassen sich die eigenen vier Wände kostengünstiger hochziehen. Weniger bekannt: Die freiwilligen Helfer müssen bei der Bau-Berufsgenossenschaft (BG Bau) angemeldet werden.
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Schlagwort: Fahrlässigkeit
Bademeister und Betreiber haften nicht immer
Während Kindern ein Ausflug ins Schwimmbad viel Spaà macht, bereitet er ihren erwachsenen Begleitern oft einige Sorgen: Denn wer haftet, wenn einem übermütigen Minderjährigen etwas passiert?
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Vollkasko und Hausrat – Zahlung auch bei Fahrlässigkeit
Das Überfahren einer roten Ampel, das Telefonieren mit dem Handy, der Griff nach hinten zum quengelnden Kind: all dies ist künftig in der Vollkaskoversicherung kein Grund mehr, dem Kunden bei einem Unfall die Regulierung seines Schadens von vorneherein zu verweigern.
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