Kfz-Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit nicht immer ausgeschlossen

Obwohl seit mehreren Jahren einige Kfz-Versicherungen „grobe Fahrlässigkeit“ einschließen, weiß ein Großteil der deutschen Autofahrer nicht, ob dies bei ihrer Versicherung der Fall ist.

Das ergab eine repräsentative Umfrage der GfK-Gruppe im Auftrag des Kfz-Direktversicherers DA Direkt. So geben 39 Prozent der Befragten an, dies nicht zu wissen. Gerade mal 13 Prozent haben diesen Versicherungsschutz und nur die Hälfte hat sich wirklich bewusst dagegen entschieden.

„Autofahrer sollten unbedingt wissen, inwieweit ihre Versicherung „grobe Fahrlässigkeit“ einschließt. Denn grob fahrlässiges Verhalten kann ein Teilnehmer im Straßenverkehr nicht grundsätzlich ausschließen“, zeigt sich Norbert Wulff, Vorstand der DA Direkt, von den Ergebnissen überrascht. Hintergrund der Umfrage ist, dass seit 2007 das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ entfallen ist. Ein grob fahrlässig herbeigeführter Schaden führt seitdem in den meisten Fällen zwar nicht mehr zum Verlust des kompletten Versicherungsschutzes. Es erfolgt jedoch ein anteiliger Abzug der Leistung, je nach dem Grad der groben Fahrlässigkeit. Dieses Risiko kann der Kunde durch die Versicherung der groben Fahrlässigkeit vermeiden. Der Versicherer übernimmt dann den Schaden. Hiervon ausgenommen sind natürlich Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen und Fahrzeugentwendungen.

Bewusstsein für Risiko

Wer etwa bei Rot über eine Ampel fährt, der kann seinen Versicherungsschutz aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten verlieren. Rund 70 Prozent der Befragten wussten zumindest dies. Auch ein Drittel derer, die noch keinen Schutz haben, beziehungsweise nicht wissen, ob ihre Kfz-Versicherung dies beinhaltet, würden sich für die Absicherung von „grober Fahrlässigkeit“ entscheiden. So sind den Befragten das Risiko und die Bedeutung der „groben Fahrlässigkeit“ durchaus bewusst, jedoch mangelt es am Versicherungsschutz. „Die Ergebnisse zeigen, dass noch mehr in die Information und Transparenz rund um das Thema „grobe Fahrlässigkeit“ von Seiten der Versicherer investiert werden muss“, betont Wulff.

Pressemitteilung der DA Direkt

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