Brille, Laser oder OP: Was tun bei Fehlsichtigkeit?

Wer schlecht sieht, kann sich mit einer Brille behelfen – so viel ist allgemein bekannt. Doch wissen viele Menschen nicht, dass nicht nur die Ursachen, sondern auch die Natur einer Sehschwäche sehr unterschiedlich sein können.

„Neben der Kurz- und Weitsichtigkeit gibt es noch zahlreiche andere Ausprägungen von Fehlsichtigkeit, wie etwa den so genannten Astegmatismus“, klären die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung auf. Bei Kurz- bzw. Weitsichtigkeit werden die einfallenden Lichtstrahlen statt exakt auf der Netzhaut bereits davor oder dahinter gebündelt – das entstehende Bild ist in jedem Falle unscharf. Bei dem auch als Stabsichtigkeit bezeichneten Astegmatismus ist die Hornhaut dagegen stärker oder schwächer gekrümmt als üblich. „Dadurch ist das Bild, das der Fehlsichtige von seiner Umwelt wahrnimmt, verzerrt“, erklären die DKV-Experten und ergänzen: „Da das Auge permanent versucht, die falsche Darstellung auszugleichen, kommt es hierbei häufig zu einer Überanstrengung des Seh-Organs, die nicht selten in starken Kopfschmerzen endet.“ Die richtige Sehhilfe – in manchen Fällen auch ein operativer Eingriff – kann bei unterschiedlichen Formen der Fehlsichtigkeit aber Abhilfe schaffen und mitunter sogar nachhaltig verhindern, dass sich das Sehvermögen weiter verschlechtert.

Glas und Plastik für den vollen Durchblick

Wird eine Brille nötig, sollten sich Betroffene bei der Wahl des passenden Gestells und der richtigen Gläser unbedingt in die erfahrenen Hände eines Profis begeben. Denn obwohl die Versuchung groß ist, zu einer kostengünstigen Sehhilfe zu greifen, spart man mit Billigprodukten aus dem Supermarkt am falschen Ende. Der Grund: Ist eine Brille nicht optimal auf den Träger eingestellt, kann die Sehfähigkeit des Betroffenen sogar dauerhaft Schaden nehmen. „Achten Sie deshalb lieber schon beim Abschluss Ihrer Krankenversicherung darauf, dass diese einen möglichst großen Anteil der nötigen Aufwendungen für Sehhilfen übernimmt“, raten die DKV-Experten.

Allerdings stoßen auch professionell angefertigte, perfekt passende Brillen irgendwann an ihre Grenzen. „Unterscheiden sich etwa die Dioptrien-Werte links und rechts zu sehr voneinander, kann es sein, dass Objekte auf einem Auge größer oder kleiner als auf dem anderen dargestellt werden. Je größer der Größenunterschied, desto schwieriger wird es für das Gehirn, beide Bilder zu einem zusammenzufügen“, erklären die Experten der DKV.

Abhilfe können hier zum Beispiel Kontaktlinsen schaffen, die – anders als Brillen – keinen oder nur einen geringen Größen verzerrenden Effekt haben. Doch auch Haftschalen sind nicht für jeden die optimale Lösung: „Während manche Menschen überhaupt keine Probleme damit haben, finden andere das Fremdkörpergefühl im Auge unerträglich, leiden an chronischen Entzündungen, reagieren allergisch oder verfügen über zu wenig Tränenflüssigkeit, um Auge und Kontaktlinse feucht genug zu halten“, so die DKV-Experten. Ihr Tipp: Manchmal lassen sich die Beschwerden schon durch einen Umstieg von harten auf so genannte weiche Kontaktlinsen beheben.

Für die Optik unters Messer?

Eine in den letzten Jahren immer mehr „in Mode“ gekommenen Alternative zu Brille und Co. ist die so genannte LASIK-Technik. Hierbei handelt es sich um einen operativen Eingriff, der in der Regel ambulant und unter lokaler Betäubung durchgeführt wird. Während der Behandlung trägt ein so genannter „Excimer-Laser“ dabei soviel Gewebe im Auge ab, bis die Fehlsichtigkeit behoben ist. „Zwar ist die Sehschärfe im Anschluss noch für einige Tage eingeschränkt, doch häufig kann sich das Ergebnis bereits nach wenigen Wochen im wahrsten Sinne des Wortes ‚sehen’ lassen“, bestätigen die Experten. Wie bei allen operativen Eingriffen besteht allerdings auch hier ein gewisses Rest-Risiko: Nicht immer stellt sich der erhoffte Effekt ein und manchmal verschlechtert sich der Befund im Anschluss an die OP sogar.

Die relativ kostenintensive Behandlungsmethode eignet sich bei Kurzsichtigkeit von bis zu -10 Dioptrien und kann auch zur Korrektur von Weitsichtigkeit oder Astigmatismus eingesetzt werden. Private Krankenversicherungen wie die DKV übernehmen bei medizinisch notwendigen Eingriffen, abhängig vom gewählten Tarif, bis zu 100 Prozent der anfallenden Behandlungskosten. Voraussetzung ist, dass die medizinische Indikation des Eingriffs durch einen ausführlichen augenärztlichen Behandlungs- und Befundbericht bestätigt wird. Da der Gesetzgeber bislang keine eindeutige Honorierung für die LASIK vorsieht, empfiehlt es sich, die Erstattungshöhe vorab mit dem Versicherer zu klären.

Pressemitteilung der ERGO Versicherungsgruppe

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