Schlagwort: Werbungskosten

Steuererklärung: Belege für das Finanzamt

Steuererklärung 2009: Belege für das Finanzamt Ob für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen – Steuerzahler müssen ihre Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Welche Belege Sie für Ihre Steuererklärung 2010 benötigen erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

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Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer voll abzugsfähig

Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hat in seinem Urteil vom 09.09.2010 (10 K 944/06externer Link, öffnet neues Browserfenster) entschieden, dass die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer nicht greift, wenn das Arbeitszimmer baulich vom Wohnbereich getrennt ist und nur über einen Bereich erreicht werden kann, der auch von fremden Personen genutzt wird.
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So retten Auszubildende ihr Kindergeld

So retten Auszubildende ihr KindergeldAnspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, wenn sie kein Einkommen über dem Grenzbetrag beziehen. Wir verraten Ihnen, wie Sie in einem solchen Fall Ihr Kindergeld retten können.

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Arbeitszimmer leichter absetzbar! Bundesverfassungsgericht kippt Neuregelung von 2007

Arbeitszimmer leichter absetzbar! Bundesverfassungsgericht kippt Neuregelung von 2007 Hunderttausende Arbeitnehmer dürfen sich über eine satte Steuerrückzahlung freuen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die strengeren Regeln über die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers gekippt. Die Neuregelung aus dem Jahr 2007, die insbesondere Lehrer benachteiligte, verstößt gegen das Grundgesetz. Was das für den Steuerzahler bedeutet lesen Sie in unserem Tipp.

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Bund der Steuerzahler begrüßt das Urteil zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen. „Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.
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BFH-Urteil: Abzug von Unterhaltsaufwendungen für ein behindertes Kind ohne Verpflichtung, das zur Altersvorsorge gebildete Vermögen zu verwerten

Mit Urteil vom 11. Februar 2010 VI R 61/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein schwerbehindertes Kind, das seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, ein zur Altersvorsorge gebildetes Vermögen nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwerten muss. Die Eltern können die Unterhaltsaufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer Einkommensteuerfestsetzung abziehen.
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Selbstanzeigen: März beginnt mit Rekordzahl von 4.000

Laufend tauchen neue Daten-CDs mit den Namen vermeintlicher Steuersünder auf. In der Folge hat sich nach einer Meldung des World Tax Service WTS allein in der letzen Februarwoche die Zahl der Selbstanzeigen von 2.000 auf knapp 4.000 verdoppelt. Unterdessen rät WTS-Steueranwalt Dr. Tom Offerhaus dringend zu einer geordneten Rückzugsstrategie. In der Phase bis zur Abgabe einer fundierten Selbstanzeige dürfe man keine Fehler machen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt eine Online-Abstimmung für Bürger zum Thema Straffreiheit gestartet.
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Für die lieben Kleinen – Das Kindergeld

Kindergeld kann im Prinzip jeder bekommen, der Kinder hat. Aber ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht. Der Anspruch auf Kindergeld ist zeitlich befristet. Er kann sich aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Das Kind darf allerdings nicht zu viel eigenes Geld verdienen. Familien mit geringem Einkommen können hingegen einen Anspruch auf den Kinderzuschlag zum Kindergeld haben.

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Gibt es einen Höchstbetrag, den mein Kind verdienen darf, damit ich noch Kindergeld bekomme?

Ja. Es gibt den so genannten Grenzbetrag. Dieser liegt derzeit bei 8004 Euro pro Jahr. Wenn das Einkommen des Kindes über diesem Grenzbetrag liegt, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Vom Einkommen können allerdings noch die Beiträge zur Sozialversicherung oder Werbungskosten in Höhe von 920 Euro abgezogen werden. Ob Ihr Kind zuviel verdient, können Sie ganz einfach mit unserem Kindergeldrechner ermitteln.