Ja. Es gibt den so genannten Grenzbetrag. Dieser liegt derzeit bei 8004 Euro pro Jahr. Wenn das Einkommen des Kindes über diesem Grenzbetrag liegt, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Vom Einkommen können allerdings noch die Beiträge zur Sozialversicherung oder Werbungskosten in Höhe von 920 Euro abgezogen werden. Ob Ihr Kind zuviel verdient, können Sie ganz einfach mit unserem Kindergeldrechner ermitteln.