Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, können in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale, die schon für die erste Fahrt gilt, ansetzen. Ein weiterer Werbungskostenabzug ist für die zweite Fahrt nicht möglich. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 4 K 3301/09).
Geklagt hatte ein Musiker, der in den Streitjahren sehr häufig zweimal täglich von zu Hause zum Theater fuhr, da er nach dem Arbeitsvertrag sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen teilnehmen musste. Die Pause zwischen Proben und Aufführungen betrug an diesen Tagen mindestens vier Stunden. Für solche Tage setzte der Musiker die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal an.
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Schlagwort: Finanzgericht
Erbschaftssteuerrecht: Zusammenlebende Geschwistern sind keine Lebenspartnerschaft
Zusammenlebenden Geschwistern stehen nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Dies entschied der 9. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem Urteil vom 16. November 2011 (9 K 3197/10).
In dem Verfahren klagten die Geschwister des Erblassers, die mit dem Verstorbenen das gesamte bisherige Leben zusammen gewohnt und gewirtschaftet hatten. Die Klage wurde mit dem Ziel der Zuerkennung der Erbschaftsteuerklasse I geführt, die für Ehegatten und Lebenspartner zur Anwendung kommt. Die Kläger sahen ihr Lebensmodell als mit der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft vergleichbar an und beriefen sich auf die Verletzung von Verfassungsrecht.
Diese Meinung teilte der 9. Senat nicht. Er sah in der erbschaftsteuerlichen Ungleichbehandlung der Geschwistergemeinschaft mit Ehe- und eingetragnen Lebenspartnern keine Verletzung von Grundrechten. Insbesondere sei der Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) nicht verletzt, da es sich bei Geschwistern, die eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, um einen Ausnahmefall handele. Auch sei eine Differenzierung sachlich gerechtfertigt, da bei Geschwistern keine gegenseitige Unterhaltspflicht bestehe. Schließlich liege keine Verletzung des Schutzes der Familie (Artikel 6 Absatz 1 GG) vor, da die Geschwistergemeinschaft nicht zur verfassungsrechtlich geschützten Kleinfamilie zähle.
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden ist, ob eine entsprechende Anwendung der ab dem 1. Januar 2010 für Geschwister wesentlich reduzierten Steuersätze bereits im Streitjahr 2009 in Betracht komme. Dies hat der Senat in seinem Urteil ebenfalls abgelehnt, da hierfür keine gesetzliche Grundlage bestehe.
Kinderbeförderung zur Schule kann nicht von der Steuer abgesetzt werden
Mit Urteil vom 22. Juni 2011 zur Einkommensteuer 2007 (Az.: 2 K 1885/10) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz u.a. zu der Frage Stellung genommen, ob Fahrtaufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Eltern ihre Kinder mit dem Kraftfahrzeug zur Schule gebracht hatten, als Werbungskosten (WK) der Eltern/des Vaters oder als außergewöhnliche Belastungen (agB) steuerlich berücksichtigt werden können.
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Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen bzw. betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 19. Mai 2011 (10 K 4126/09).
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Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer voll abzugsfähig
Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hat in seinem Urteil vom 09.09.2010 (10 K 944/06externer Link, öffnet neues Browserfenster) entschieden, dass die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer nicht greift, wenn das Arbeitszimmer baulich vom Wohnbereich getrennt ist und nur über einen Bereich erreicht werden kann, der auch von fremden Personen genutzt wird.
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Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen
Nach Auffassung des 8. Senates des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 22. April 2010, 8 K 783/07 E) unterliegen auch Renten, die für vorangegangene Jahre im Jahr 2005 nachgezahlt werden, der durch das Alterseinkünftegesetz eingeführten Besteuerung, d.h. sie sind mit einem Anteil von 50% zu versteuern.
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Steueridentifikationsnummer: Finanzgericht Köln entscheidet am 7. Juli 2010
Beim Finanzgericht Köln sind über 170 Klagen anhängig, mit denen die Verfassungswidrigkeit der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) geltend gemacht wird. Der zuständige 2. Senat wird am Mittwoch, den 7. Juli 2010, ab 10.30 Uhr, vier Musterfälle öffentlich verhandeln. Nach Auffassung der Kläger bereite die bundeseinheitliche Steuer-ID den Weg zum „gläsernen Bürger“. Dies zeige sich auch daran, dass selbst Babies unmittelbar nach der Geburt mit Post vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Steuer-ID erhalten. Außerdem wird die „Nummerierung“ der Menschen als „Personenkennzeichen“ aus religiösen Gründen abgelehnt.
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Finanzgericht: Promotion für den DFB gewerblich
Der 14. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 16. April 2010 (14 K 116/06 G) entschieden, dass ein Fußballnationalspieler, der an Promotion-Maßnahmen des DFB teilnimmt, insoweit gewerblich tätig ist und die hieraus erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Der Kläger war als Profifußballer bei einem Bundesligaverein unter Vertrag. Als Mitglied der deutschen Nationalmannschaft nahm er im Zusammenhang mit der WM 2002 an Promotion-Maßnahmen des DFB teil.
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