Schlagwort: Außergewöhnliche Belastungen

Kinderbeförderung zur Schule kann nicht von der Steuer abgesetzt werden

Mit Urteil vom 22. Juni 2011 zur Einkommensteuer 2007 (Az.: 2 K 1885/10) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz u.a. zu der Frage Stellung genommen, ob Fahrtaufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Eltern ihre Kinder mit dem Kraftfahrzeug zur Schule gebracht hatten, als Werbungskosten (WK) der Eltern/des Vaters oder als außergewöhnliche Belastungen (agB) steuerlich berücksichtigt werden können.
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Urteil: Heimkosten keine außergewöhnliche Belastung

Im Urteilsfall hatten Ehegatten die Wohn-, Verpflegungs- und Betreuungskosten im Wohnstift in Höhe von rund 51.000 Euro geltend gemacht. Der Ehemann war in die Pflegestufe 1 eingeordnet. Die nicht pflegebedürftige Ehefrau war ihrem Ehemann ins Wohnstift gefolgt. Das Finanzamt ließ von den geltend gemachten Kosten nur die auf den Ehemann entfallenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen zu, nicht jedoch die auf die Ehefrau entfallenden Kosten.
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