Schlagwort: Anlage N

Lohnsteuer 2010: Mit Werbungskosten und Sonderausgaben Geld sparen

Jährlich grüßt die Steuererklärung. Mit ihr grüßen auch so seltsame Begriffe wie Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder Sonderausgaben. Was steckt hinter diesen Steuerbegriffen? Wie hoch sind die Frei-, Pausch- und Höchstbeträge? Für das Steuerjahr 2010 haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

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Steuererklärung: Belege für das Finanzamt

Steuererklärung 2009: Belege für das Finanzamt Ob für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen – Steuerzahler müssen ihre Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Welche Belege Sie für Ihre Steuererklärung 2010 benötigen erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

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Arbeitsmittel

Ein Arbeitsmittel ist ein Mittel, das zur Ausübung des Berufs benötigt wird. Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem eigenen Geld ein solches Arbeitsmittel kauft, kann er die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen und so sein zu versteuerndes Einkommen senken.
Das Finanzamt erkennt aber nicht alle Waren als Arbeitsmittel an. Die Finanzbeamten können sich dabei auf Paragraf zwölf des Einkommensteuergesetzes beziehen. Danach darf eine Ware nicht als Arbeitsmittel abgesetzt werden, wenn sie auch privat vom Arbeitnehmer genutzt wird.
Bei den meisten Finanzämtern kann man allerdings Kosten für Arbeitsmittel im Wert von insgesamt 110 Euro (Stand 2009) ohne Nachweis angeben. Der Eintrag in die Anlage N lohnt sich aber nur, wenn die gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen. Arbeitsmittel sind beispielsweise: Werkzeug, Fachbücher, Computer sowie Arbeitskleidung.