Schlagwort: Reiseabbruch

Im Winterurlaub fast unentbehrlich: Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung: Im Winterurlaub fast unentbehrlich Wer will nicht über die Feiertage der winterlichen Kälte entfliehen? Oder sich in den Winterferien auf der Skipiste vergnügen? Ungewohntes Klima oder übermütiges Verhalten im Schnee können jedoch auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Kassen leisten im Ausland nur eingeschränkt.

Weiterlesen »

Studienabbruch als ehebedingter Nachteil

Ein Studienabbruch hat häufig gravierenden Einfluss auf die spätere berufliche Laufbahn, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Eine Ehefrau, die wegen der Geburt eines Kindes ihr Studium abbricht, soll nach einer Scheidung nicht allein die wirtschaftlichen Einbußen zu tragen haben. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg verlängert sich daher die Dauer des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt. Im zu entscheidenden Fall hatte die Ehefrau vor der Geburt des gemeinsamen Kindes und vor der Heirat ein Lehramtsstudium begonnen, dieses dann abgebrochen und erst Jahre später eine Ausbildung im Groß- und Einzelhandel absolviert. Mit dieser Ausbildung konnte sie aber nicht das gleiche Einkommen wie eine Lehrerin erzielen. Als Ausgleich für diese finanziellen Einbußen wollte sie daher von ihrem seit 2002 geschiedenen Mann länger Ehegattenunterhalt erhalten und zwar befristet bis zum Jahr 2013. Diesem Antrag haben die Richter nach einer Billigkeitsprüfung stattgegeben. Der unterhaltspflichtige Ehemann muss den ehebedingten Nachteil, also den Studienabbruch, ausgleichen. Die Frau ist zu diesem Zeitpunkt von einer dauerhaften Ehe ausgegangen und muss die wirtschaftlichen Folgen dieser Fehleinschätzung laut ARAG Experten nicht allein tragen (OLG Oldenburg, Az.: 13 UF 28/09).
Pressemitteilung der ARAG

Wenn der Urlaub ausfällt: Mit Reise-Versicherung gut vorgesorgt

reiseversicherung Ein Traumurlaub in der Karibik und dann ein Beinbruch beim Beach-Volleyball. Wer vorzeitig heimfahren muss, kann froh sein, eine Reiseabbruchversicherung zu haben. Wer einen gebuchten Urlaub gar nicht antritt, kann mit einer Reiserücktrittsversicherung oft hohe Stornokosten sparen. Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen den großen Ferien-Reinfall zumindest finanziell absichern.

Weiterlesen »

Reisekrankenversicherung: Nie ungeschützt im Ausland

Versichert im Dschungel Fieber auf Fuerteventura? Beinbruch in Brasilien? Vor Krankheit oder Unfall schützt auch der schönste Urlaub nicht. Wer in einem fremden Land ernsthaft erkrankt, ist oft völlig hilflos und macht sich Sorgen um die Kosten: Wie teuer wird die Behandlung? Wie komme ich wieder in die Heimat? Eines ist klar: Die gesetzliche Kasse leistet nur eingeschränkt.

Weiterlesen »

Wozu dient eine Reiseabbruch-Versicherung?

Eine Reiserücktrittversicherung endet mit Antritt der Reise. Mit einer Reiseabbruchversicherung wird der Versicherungsschutz bis zum Ende der Reise verlängert. Dabei werden die Mehrkosten der Rückreise sowie der anteilige Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort ersetzt, wenn die Reise, vorzeitig beendet werden musste und der Grund dafür in der Versicherung enthalten ist. Die Reiseabbruchversicherung kann und sollte in der Reise-Versicherung mit inbegriffen sein.

Wenn die große Reise platzt: Mit Versicherung halb so wild

Reiseversicherungen Traumurlaub in der Ferne und dann eine Schreckensmeldung aus der Heimat: Rückreise unbedingt erforderlich. Wer vorzeitig heimfahren muss, ist froh, wenn er eine Reiseabbruchversicherung hat. Wer seinen Urlaub erst gar nicht antreten kann, spart sich mit einer Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Wie man sich gegen den großen Ferien-Reinfall zumindest finanziell absichern kann, lesen Sie in diesem Text.
Weiterlesen »