Schlagwort: Reisegepäck-Versicherung

Wie hoch sollte die Versicherungssumme des Reisegepäcks sein?

Die versicherte Summe sollte in etwa dem Gesamtwert der mitgeführten Gegenstände des Reisegepäcks entsprechen. Wenn Sie sich zu niedrig versichern, erhalten Sie auch nur einen Teil des tatsächlichen Werts der abhanden gekommenen Gepäcksstücke zurück. Ein Beispiel: Bei einer Kamera mit einem Zeitwert von 500 Euro muss die Versicherungssumme mindestens 1.000 Euro betragen, um im Falle des Verlusts den vollen Zeitwert erstattet zu bekommen. Manche Wertgegenstände wie Schmuck werden nur mit einem Pauschalwert abgesichert. Prüfen Sie, ob der Schutz hoch genug ist!

Ist mein Reisegepäck durch eine Hausratversicherung bereits versichert?

Eine Hausratversicherung leistet Versicherungsschutz auch auf Reisen, jedoch lediglich bei Raub und Einbruchdiebstahl. Der Schutz ist daher nur lückenhaft. Auch bei Reisen mit dem Auto ist das Gepäck zwar über die Hausratversicherung versichert, jedoch nur, solange das Auto in einer abgeschlossenen Einzelgarage steht. In einem Parkhaus besteht somit kein Schutz. Deshalb sollten Sie erwägen, eine Reisegepäck-Versicherung abschließen, um eventuelle Lücken zu schließen.

Gibt es Einschränkungen bei der Reisegepäck-Versicherung?

Wertgegenstände sind zwar versichert, dies aber meist nur in einer bestimmten Höhe, in der Regel 50 Prozent der Versicherungssumme. Gerätschaften wie Sportgeräte, die am Urlaubsort ausgeliehen werden, sind nicht versichert. Motorisierte Sportgeräte wie Motorräder sind ebenfalls ausgeschlossen. Brillen und Kontaktlinsen sind bis zu einer bestimmten Höhe, oft sind dies 250 Euro, versichert. Laptops, Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind oft nicht mitversichert. Wer ein Laptop mit sich führt, sollte vor Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung gezielt nachfragen.

Welches Reisegepäck ist bei einer Reisegepäck-Versicherung versichert?

Eine Reisegepäckversicherung umfasst grundsätzlich das gesamte persönliche Reisegepäck. Dazu gehören auch das Handgepäck und alle am Körper getragenen Gegenstände und Bekleidung. Wertsachen sind meist nur in einer bestimmten Höhe versichert. Bargeld, Schecks, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und andere Dokumente, sowie Tiere, Antiquitäten, Kunstwerke sind in der Regel nicht versichert. Wer Schmuck oder dergleichen in den Urlaub mitnehmen will, sollte dafür eine eigene Versicherung abschließen.