Ab einem gewissen Alter ist Urlaub mit den Eltern nur noch eines: langweilig. Wenn Jugendliche unter 16 Jahren allein auf Reisen gehen, braucht man jedoch unbedingt volljährige Aufsichtspersonen. Was bietet sich dafür also mehr an als eine organisierte Jugendreise? Was Eltern und Kinder dabei zu beachten haben, erfahren Sie im folgenden Text.
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Schlagwort: Reisegepäck
Wenn das Reisegepäck nicht ankommt…
Immer wieder machen Urlaubs- und Geschäftsreisende dieselbe, unschöne Erfahrung: Man ist wohlbehalten am Zielort angekommen, das Wetter ist großartig und die Stimmung entsprechend – bis zu dem Moment, in dem das Gepäck kommt
oder kommen sollte. Zwar machen die etwa 25 Millionen beschädigten oder vermissten Gepäckstücke (SITA Baggage Report 2010) pro Jahr einen verschwindend kleinen Teil der weltweiten Beförderungsmenge aus. Zum Vergleich: Die Zahl der Flugreisenden lag 2009 rund hundertmal höher.
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Welche Verantwortung trage ich als Versicherter für mein Reisegepäck?
Der Versicherte muss grundsätzlich auf alle Gegenstände des Reisegepäcks, das er mit sich führt, gut aufpassen. Wer fahrlässig zum Beispiel ein mitgeführtes Fahrrad unbewacht über Nacht im Freien stehen lässt, verliert seinen Versicherungsschutz. Ebenso sollt man seinen Schmuck sicher verwahren.
Gibt es Einschränkungen bei der Reisegepäck-Versicherung?
Wertgegenstände sind zwar versichert, dies aber meist nur in einer bestimmten Höhe, in der Regel 50 Prozent der Versicherungssumme. Gerätschaften wie Sportgeräte, die am Urlaubsort ausgeliehen werden, sind nicht versichert. Motorisierte Sportgeräte wie Motorräder sind ebenfalls ausgeschlossen. Brillen und Kontaktlinsen sind bis zu einer bestimmten Höhe, oft sind dies 250 Euro, versichert. Laptops, Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind oft nicht mitversichert. Wer ein Laptop mit sich führt, sollte vor Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung gezielt nachfragen.