Gibt es Einschränkungen bei der Reisegepäck-Versicherung?

Wertgegenstände sind zwar versichert, dies aber meist nur in einer bestimmten Höhe, in der Regel 50 Prozent der Versicherungssumme. Gerätschaften wie Sportgeräte, die am Urlaubsort ausgeliehen werden, sind nicht versichert. Motorisierte Sportgeräte wie Motorräder sind ebenfalls ausgeschlossen. Brillen und Kontaktlinsen sind bis zu einer bestimmten Höhe, oft sind dies 250 Euro, versichert. Laptops, Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind oft nicht mitversichert. Wer ein Laptop mit sich führt, sollte vor Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung gezielt nachfragen.

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