Reisevollmacht – Rundum abgesichert auf Jugendreisen

Rundum abgesichert auf JugendreisenAb einem gewissen Alter ist Urlaub mit den Eltern nur noch eines: langweilig. Wenn Jugendliche unter 16 Jahren allein auf Reisen gehen, braucht man jedoch unbedingt volljährige Aufsichtspersonen. Was bietet sich dafür also mehr an als eine organisierte Jugendreise? Was Eltern und Kinder dabei zu beachten haben, erfahren Sie im folgenden Text.

Reisevollmacht: Notwendig bei Reisen ohne Eltern

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(use) Auch wenn Urlaubsreisen mit der besten Freundin oder der ersten Liebe bei Jugendlichen am beliebtesten sind, so sind Reisen unter 16 Jahren nur mit einer erwachsenen Aufsichtsperson erlaubt. Junge Leute zwischen 16 und 18 sind ebenfalls nicht voll geschäftsfähig und dürfen nur so viel Geld bezahlen, wie sie mit ihrem Taschengeld begleichen können. Diese Regelung steht im so genannten Taschengeldparagrafen §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Da eine Reisebuchung mit dem normalen Taschengeld aber wohl nicht mehr zu bezahlen ist, muss diese von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen oder genehmigt werden. Im Reisebüro sollte zu diesem Zweck eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden.

Vor Reisebeginn sollten Versicherungen wie Auslandsreisekranken-, Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung abgeschlossen werden, um für alle Fälle gerüstet zu sein. Auch wichtige Dokumente wie Personalausweis und Reisepass dürfen im Reisegepäck nicht fehlen.

Neben den genannten Dokumenten sollten Jugendliche im Urlaub auch eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei sich tragen, worin sie ihren Kindern die Reise ausdrücklich erlauben. Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, müssen auch beide unterschreiben.
Die Genehmigung ist auch dann sinnvoll, wenn eine andere volljährige Person mitreist, die nicht sorgeberechtigt ist. Minderjährige ohne Vollmacht, die ins Ausland verreisen, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Erlaubnis sollte das Ziel und Dauer der Reise sowie Adresse und Telefonnummer der Eltern enthalten. Wird der Nachwuchs von einer volljährigen Betreuungsperson begleitet, sollte auch dies in dem Schreiben vermerkt sein.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, gibt seinen Kindern Kopien der Personalausweise beider Elternteile mit. So können Polizisten im Ausland am schnellsten überzeugt sein, dass die vorliegende Vollmacht keine Fälschung ist. Außerdem empfehlenswert ist die Übersetzung der Einverständniserklärung in die Landessprache des Urlaubslandes.

Wer haftet bei Schäden?
Wenn einer eine Reise tut, kann es zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen: Entweder Jugendliche werden geschädigt oder sie richten selbst Schaden an. Die Aufsichtspflicht übernimmt dann für die Dauer der Reise der Veranstalter. Vernachlässigt die betreuende Aufsichtsperson ihre Pflichten und es kommt zu einem Schadensfall, muss der Ausrichter der Reise haften. Um Eltern zu schützen, wird mit dem Abschluss des Reisevertrages auch eine Versicherung abgeschlossen, die für Schäden aufkommen soll. Für die Dauer des Ferienaufenthaltes sind die Erziehungsberechtigten grundsätzlich von der Haftung befreit, wenn die Aufsichtsperson sorgfältig ausgewählt und belehrt wurde.

Wenn ein Schadensfall eintritt, ist die schnelle Meldung an die Versicherung unbedingt erforderlich. Wird der Schaden erst nach dem Urlaub gemeldet, ist es oft zu spät. Die meisten Versicherungen bieten einen Notruf-Telefonservice an, den man 24 Stunden am Tag erreichen kann.

Tipp: Mit dem forium-Notfallpass sind im Schadensfall Telefonnummern wichtiger Ansprechpartner zur Hand. Der Notfallpass enthält die internationalen Sperr-Rufnummern für Kreditkarten, ec-Karten und Reiseschecks, ebenso wie die Nummern der wichtigsten deutschen Mobilfunkanbieter. Zusätzlich empfehlenswert ist es, Notrufservicenummern der Reiseversicherungen einzutragen, um einen Schadensfall sofort melden zu können.

Bild: Katharina Rothe/pixelio.de

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