Der Versicherte muss grundsätzlich auf alle Gegenstände des Reisegepäcks, das er mit sich führt, gut aufpassen. Wer fahrlässig zum Beispiel ein mitgeführtes Fahrrad unbewacht über Nacht im Freien stehen lässt, verliert seinen Versicherungsschutz. Ebenso sollt man seinen Schmuck sicher verwahren.