Wenn das Reisegepäck nicht ankommt…

Immer wieder machen Urlaubs- und Geschäftsreisende dieselbe, unschöne Erfahrung: Man ist wohlbehalten am Zielort angekommen, das Wetter ist großartig und die Stimmung entsprechend – bis zu dem Moment, in dem das Gepäck kommt… oder kommen sollte. Zwar machen die etwa 25 Millionen beschädigten oder vermissten Gepäckstücke (SITA Baggage Report 2010) pro Jahr einen verschwindend kleinen Teil der weltweiten Beförderungsmenge aus. Zum Vergleich: Die Zahl der Flugreisenden lag 2009 rund hundertmal höher.

Doch ist der Ärger trotzdem meist groß. Wie sich geschädigte Reisende in einer solchen Situation am besten verhalten sollten, wissen die Experten der Europäischen Reiseversicherung ERV: Reklamieren Sie den Verlust oder die Beschädigung Ihres Gepäcks so schnell wie möglich, am besten noch vor Verlassen der Gepäckausgabe. Wer Schäden an Koffern oder das Fehlen einzelner Gepäckstücke erst später bemerkt, hat nach internationalem Recht immerhin noch bis zu sieben Tage Zeit für die Reklamation, bei Totalverlust erhöht sich diese Frist sogar auf bis zu zwei Jahre.“ Die meisten Airlines halten für Beschwerden in der Regel spezielle Formulare bereit.

Doch Achtung: Die Ersatzansprüche gegen die Fluggesellschaften sind auf einen Betrag von 1000 SDR, einer internationalen Verrechnungswährung, pro Fluggast beschränkt – umgerechnet entspricht das derzeit etwa 1200 Euro. Reisenden, die in jedem Fall auf Nummer sicher“ gehen wollen, empfehlen die Reise-Experten deshalb den zusätzlichen Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

Pressemitteilung der Europäische Reiseversicherung ERV

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