Im Winterurlaub fast unentbehrlich: Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung: Im Winterurlaub fast unentbehrlich Wer will nicht über die Feiertage der winterlichen Kälte entfliehen? Oder sich in den Winterferien auf der Skipiste vergnügen? Ungewohntes Klima oder übermütiges Verhalten im Schnee können jedoch auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Kassen leisten im Ausland nur eingeschränkt.

Im Ausland kann ein Beinbruch teuer werden

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(awe) Das ist vielen schon passiert: Gleich am ersten Tag des Skiurlaubs gibt es die große Karambolage auf dem Idiotenhügel. Dann heißt es Gipsbein statt Jagertee, Heimtransport statt Aprés Ski. Die Enttäuschung ist groß. Die Kosten auch. Doch was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Bei Reisen ins europäische Ausland ersetzt seit 2006 die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) den früher üblichen Auslandskrankenschein. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte und enthält alle relevanten Daten des Versicherten. Gesetzlich Versicherte können mit der EHIC in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt werden.

In weiteren Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, gilt weiterhin der Auslandskrankenschein (Türkei, Tunesien, Kroatien, Serbien, Montenegro, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina).

So können Patienten im Ausland die medizinischen Leistungen zu denselben Bedingungen in Anspruch nehmen, wie sie für die Versicherten des Gastlandes gelten. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse des Patienten – allerdings nur im für Deutschland vorgeschriebenen Rahmen. Kosten, die darüber liegen, bleiben beim Patienten hängen, wenn er keine Auslandsreiseversicherung hat.

Überhaupt kein Versicherungsschutz über die gesetzlichen Kassen besteht beispielsweise für Reisen in die USA, Kanada, Australien, Ägypten und Thailand. Wer seinen Urlaub in diesen Ländern verbringt, bleibt im Ernstfall komplett auf der Arztrechnung sitzen.

Kosten für den Rücktransport von Kranken oder die Bergung von Verletzten übernehmen die gesetzlichen Kassen generell nicht. Und das kann richtig ins Geld gehen: „Wir hatten Fälle, bei denen der Hubschraubertransport aus einem österreichischen Skigebiet ins Krankenhaus Kosten in Höhe von rund 6.000 Euro verursacht hat oder der stationäre Krankenhausaufenthalt wegen eines Kreuzbandrisses in der Schweiz mit rund 10.000 Euro zu Buche schlug „, so Dr. Kristina Lickvers, Leiterin Gesundheitsmanagement der Central Krankenversicherung.

Gerade auf diesem Gebiet liegt jedoch für viele Skiurlauber in den nächsten Wochen das größte Risiko. Aber auch, wer an ferne Strände reist, muss mit Unfällen oder Infektionskrankheiten rechnen.

Auslandskrankenversicherung – was sie leistet und was sie kostet – mehr dazu lesen Sie auf der folgenden Seite.

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