Reisekrankenversicherung: Nie ungeschützt im Ausland

Versichert im Dschungel Fieber auf Fuerteventura? Beinbruch in Brasilien? Vor Krankheit oder Unfall schützt auch der schönste Urlaub nicht. Wer in einem fremden Land ernsthaft erkrankt, ist oft völlig hilflos und macht sich Sorgen um die Kosten: Wie teuer wird die Behandlung? Wie komme ich wieder in die Heimat? Eines ist klar: Die gesetzliche Kasse leistet nur eingeschränkt.

Andere Länder, andere Sitten

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(awe) Das ist mal wieder typisch! Das ganze Jahr über ist man kerngesund und fehlt nicht einen einzigen Tag im Büro. Aber wenn es in den wohlverdienten Urlaub geht, schlägt die Virenkeule erbarmungslos zu. Wer im Ausland krank wird, will sich nicht auch noch mit seiner Krankenkasse herumplagen. Doch was leistet die gesetzliche Versicherung im Ernstfall überhaupt?

Bei Reisen ins europäische Ausland ersetzt seit 2006 die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) den früher üblichen Auslandskrankenschein. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte und enthält alle relevanten Daten des Versicherten. Gesetzlich Versicherte können mit der EHIC in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt werden.

In weiteren Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, gilt weiterhin der Auslandskrankenschein (Türkei, Tunesien, Kroatien, Serbien, Montenegro, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina).
So können Patienten im Ausland die medizinischen Leistungen zu denselben Bedingungen in Anspruch nehmen, wie sie für die Versicherten des Gastlandes gelten. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse des Patienten – allerdings nur im für Deutschland vorgeschriebenen Rahmen. Kosten, die darüber liegen, bleiben beim Patienten hängen, wenn er keine Auslandsreiseversicherung hat.

Überhaupt kein Krankenversicherungsschutz besteht beispielsweise für Reisen in die USA, Kanada, Australien, Ägypten und Thailand. Wer seinen Urlaub in diesen Ländern verbringt, bleibt im Ernstfall komplett auf der Arztrechnung sitzen.

Kosten für den Rücktransport von Kranken oder die Bergung von Verletzten übernehmen die gesetzlichen Kassen generell nicht. Diese können schnell einige Zehntausend Euro betragen. Schließt der Reisende jedoch vor dem Urlaub eine Auslandskrankenversicherung ab, fährt er auch hier auf Nummer sicher.
Mehr zu Leistung und Kosten einer Auslandsreisekrankenversicherung lesen Sie auf der nächsten Seite.

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