Schlagwort: Einbruch

Social Media-Partys: Vandalismus ist nicht versichert

Social Media Plattformen wie Facebook, StudiVZ und Co. werden immer häufiger für die Verabredung zu spontanen Partys genutzt. Nicht selten locken die öffentlich gemachten Einladungen auch ungebetene Gäste und Randalierer. Die Gefahr, dass dabei Schäden entstehen, die nicht versichert sind ist groß. Denn: „Entwickelt sich eine Social Media-Party zu einer ‚Hausabrissparty‘, übernimmt keine Hausratversicherung den entstandenen Schaden zerstörter Einrichtungsgegenstände“, so Volker Samel, Zurich Experte für Sachversicherungen.
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ERGO Versicherungsgruppe: So verhält man sich nach einem Einbruch

Ein Einbruch in die eigenen vier Wände kann eine traumatische Erfahrung sein. Neben der Verletzung der Privatsphäre und dem Verlust persönlicher Erinnerungsstücke müssen die Betroffenen auch den finanziellen Schaden bewältigen. Über notwendige Schutzmaßnahmen informieren Polizei und zahlreiche Sicherheitsfirmen. Doch welche Vorkehrungen kann man treffen, um im Fall eines Einbruchs zumindest eine finanzielle Entschädigung zu erhalten? Die ERGO Versicherungsgruppe zeigt auf, welche ersten Schritte nach einem Einbruch unbedingt einzuhalten sind.
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Wichtig für Eigentümer: Versicherungen rund ums Haus

Wichtig für Eigentümer: Versicherungen rund ums Haus Der Sommer ist vorbei. Vorbei ist auch das Leben auf der Straße und in den Biergärten: In der kühleren Jahreszeit machen wir es uns wieder zu Hause gemütlich. Wer im eigenen Haus lebt, kann sich besonders glücklich schätzen. Damit das so bleibt, sollte auch die Immobilie gut versichert sein. Lesen Sie hier, welche Versicherungen Sie als Hausbesitzer haben sollten.

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Im Test: Der Hausrat Classic Tarif der Ammerländer Versicherung

Im Test: Der Hausrat Classic Tarif der Ammerländer Versicherung Brennt das Haus ab oder plündern Einbrecher die Wohnung, ist es gut, wenn der Hausrat versichert ist. Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert der wieder zu beschaffenden Gegenstände bis zur Versicherungssumme. Welche Versicherung ist gut und günstig? Wir haben uns den Hausrat Classic-Tarif der Ammerländer Versicherung genauer angesehen.
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Sommerzeit – Einbruchszeit: Richtig versichert für den Fall der Fälle

Der Sommer ist da, die Urlaubszeit hat begonnen. Viele Bundesbürger machen sich auf den Weg in die Ferien und lassen Wohnung oder Eigenheim unbeaufsichtigt zurück. Die sommerliche Reisezeit ist die perfekte Jahreszeit für Einbrecher.

Das gewaltsame Eindringen in Wohnräume ist Einbruchdiebstahl, welcher in der Hausratversicherung abgedeckt ist. Der Unterschied zu einfachem Diebstahl liegt in der sichtbaren Beschädigung von Haus- oder Terrassentüren sowie Fenstern. Nur wer ein gewaltsames Eindringen in Wohnräume und eine ausreichende Sicherung der Wohnungseingänge nachweisen kann, genießt als Einbruchsopfer Versicherungsschutz (OLG Köln, Az. 9 U 87/04).

Bevor Bewohner allerdings von Einbrechern heimgesucht werden könnten, ist es wichtig, Wertgegenstände in einer Liste zu erfassen und möglichst fotografisch festzuhalten. Nachdem gewaltsam in Wohnräume eingedrungen und persönliche Gegenstände entwendet wurden, wird von der Hausratversicherung eine Stehlgutliste eingefordert. Laut Leander Bretschger vom Verbraucherratgeber www.forium.de ist die Liste unverzüglich auszufüllen:“Der Versicherungsnehmer muss alle fehlenden Gegenstände auf der Stehlgutliste vermerken und sie rasch der Polizei sowie der Hausratversicherung übergeben.“

Doch nicht nur zu Hause, auch im Urlaub können Reisende Opfer von Einbruchsdiebstählen werden. Hausratversicherungen, die in Deutschland abgeschlossen wurden, gelten dabei auch für Einbrüche in Hotelzimmer oder Ferienwohnungen und -häusern.

Bei Einbrüchen in Mietwagen im Urlaubsland benötigen Touristen neben der Hausratversicherung weiteren Versicherungsschutz. Der Autofahrer benötigt eine Vollkaskoversicherung, die Schäden durch Einbruchdiebstahl abdeckt. Da sich der Gerichtsstand in dem Land befindet, in dem das Auto angemietet wird, ist es empfehlenswert, sich für einen deutschen Anbieter zu entscheiden.

Auch der Diebstahl des Gepäcks aus dem Fahrzeug ist unter bestimmten Umständen versichert: Wenn der Einbruch in das Auto in einem Parkhaus geschieht, zahlt die Hausratversicherung den Schaden für gestohlenes Gepäck. Parkt der Reisende allerdings auf einem öffentlichen Parkplatz oder an einer Straße, zahlt die Hausratversicherung nur dann, wenn Einbruchdiebstahl ausdrücklich mitversichert ist.

Pressekontakt:
Torsten Elsner
Tel.: (030) 42 02 46 50
Fax: (030) 42 02 46 55
Mail: Torsten.Elsner@forium.de

Nachfrage nach privaten Versicherungen bricht ein

Der vom Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGovPsychonomics vierteljährlich ermittelte "Assekuranz Absatzpotenzial-Index" (Assdex) zeigt für das erste Quartal 2009 einen deutlichen Nachfrageeinbruch im privaten Versicherungsmarkt.
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