Prävention ist bester Einbruchschutz

Andreas Hackbarth, Spezialist für Schadenverhütung der Grundeigentümer-Versicherung, sagt, worauf es beim zeitgemäßen Einbruchschutz ankommt. Frage: Wie kann ich mich wirkungsvoll vor einem Einbruch schützen? Hackbarth: Sehr viele Straftaten ließen sich verhindern, wenn Wohnräume ausreichend gesichert wären. Gelegenheitstäter halten nämlich nach schlecht oder gar nicht gesicherten Objekten Ausschau, um auf einfache Art „das schnelle Geld“ zu machen. Die Einbrecher versuchen mit körperlicher Gewalt oder gewöhnlichem Werkzeug, wie z. B. einem Schraubendreher oder einer Zange, Türen oder Fenster aufzubrechen. Da dieser Täterkreis immer den Weg des geringsten Widerstandes geht, muss der Haus- und Wohnungseigentümer den Anreiz für eine Straftat herabsetzen und dem Täter einen möglichst hohen Widerstand entgegensetzen. Denn auch für Einbrecher ist Zeit ein kostbares Gut. Daher „arbeiten“ sie unter hohem Zeitdruck. Für das Aufbrechen eines ungesicherten Fensters reichen oft schon weniger als 15 Sekunden. Einbruchhemmende Fenster und Türen verhindern beispielsweise das sekundenschnelle Öffnen einer Terrassentür mit einem Schraubendreher. Bei längerer Abwesenheit sollte man über Zeitschaltuhren Räume zeitweise beleuchten oder Haushüter engagieren, um so die eigene Anwesenheit vorzutäuschen. Den wirkungsvollsten Schutz bietet jedoch die richtige Sicherheitstechnik, denn schon jetzt scheitert gut ein Drittel aller Einbruchversuche an geeigneten Schutzvorkehrungen. Frage: Was muss ich nach einem Einbruch tun? Hackbarth: Benachrichtigen Sie sofort die Polizei und Ihren Hausratversicherer. Überprüfen Sie, ob Schlüssel gestohlen wurden, mit denen die Täter erneut in Ihre Wohnung gelangen könnten, und lassen Sie ggf. die Schlösser austauschen. Sind Türen und Fenster nach einem Einbruch so beschädigt, dass sie sich nicht mehr verschließen lassen, sorgen Sie für eine provisorische Absicherung. Lassen Sie entwendete Sparbücher, Schecks, Kreditkarten und andere Urkunden sofort sperren. Reichen Sie bei der Polizei und Ihrem Hausratversicherer ein Verzeichnis der gestohlenen, beschädigten oder zerstörten Hausratgegenstände ein. Bitte geben Sie dabei das Anschaffungsjahr sowie den Kaufpreis an. Frage: Welche Versicherung ist beim Einbruch zuständig? Hackbarth: Sollte trotz aller Sicherungsmaßnahmen einmal ein Einbruch bei Ihnen verübt worden sein, so ist für dieses Schadenereignis die Hausratversicherung zuständig.
Versicherungs-Tipp: Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit Ihre Versicherungssumme. Im Laufe der Jahre sammeln sich in den eigenen vier Wänden sehr viele Haushaltsgegenstände an. Deshalb kann sich auch der Wert ändern und zu einem kleinen Vermögen heranwachsen. Wenn der Wert Ihres Besitzes höher ist, als die vereinbarte Versicherungssumme, dann spricht man von einer Unterversicherung. Im Schadensfall bedeutet dies, dass die Versicherungssumme den entstandenen Schaden nicht vollständig abdeckt. Die meisten Versicherungen bieten jedoch entsprechende Möglichkeiten eine Unterversicherung auszuschließen. Die Grundeigentümer-Versicherung bietet ein kostenloses Informationsblatt mit zahlreichen Tipps zum Thema „Einbruchschutz“ auf ihrer Internetseite www.grundvers.de an. (Pressemitteilung der Grundeigentümer-Versicherung)

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