Schlagwort: Notfallpass

Obacht auf der Wiesn: Tipps zum Schutz von Handy, Kamera & Co

Nur noch wenige Tage, dann wird eins der größten Volksfeste der Welt zum 200. Mal eröffnet: das Oktoberfest. Auf der Theresienwiese in München gibt es dann wieder reichlich Märzenbier, Brathendl und feierlaunige Wiesnbesucher. Das bunte Treiben zieht Jahr für Jahr rund sechs Millionen Besucher aus aller Welt an.
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Wenn der Urlaub ausfällt: Mit Reise-Versicherung gut vorgesorgt

reiseversicherung Ein Traumurlaub in der Karibik und dann ein Beinbruch beim Beach-Volleyball. Wer vorzeitig heimfahren muss, kann froh sein, eine Reiseabbruchversicherung zu haben. Wer einen gebuchten Urlaub gar nicht antritt, kann mit einer Reiserücktrittsversicherung oft hohe Stornokosten sparen. Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen den großen Ferien-Reinfall zumindest finanziell absichern.

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Wie kann ich Betrug vorbeugen?

Nicht immer müssen Betrüger sich große Mühe geben, an die Kontodaten der Bankkunden zu gelangen. Häufig lassen Bankkunden falsch ausgefüllte Überweisungsscheine achtlos in der Bank liegen oder werfen sie in den nächsten Mülleimer. In diesem Fall bekommen die Gauner nicht nur alle Kontodaten, sondern auch eine Unterschriftsprobe geliefert.
Sie sollten also stets darauf achten, dass Unbefugte nicht an Ihre Kontodaten kommen. Privatpersonen sollten deshalb ihre Bankverbindung nicht auf die Visitenkarte aufdrucken. Achten Sie bei Zahlungen mit ec- oder Kreditkarte darauf, Ihre Belege stets mitzunehmen, da alle Kontoinformationen darauf enthalten sind. Häufig sind diese Daten schon ausreichend, da manche Banken Unterschriften nur flüchtig prüfen.
Wer seine EC Karte verliert, verlegt oder wem sie gestohlen wurde, sollte das Konto möglichst schell kündigen. Der forium.de Notfallpass hilft, die richtigen Telefonnummern zur Sperrung immer parat zu haben.

Was tun, wenn die Karte gestohlen wird?

Am 5.10.2004 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil (BGH: Az.: XI ZR 210/03). Die Richter glaubten dem so genannten Anscheinsbeweis. Wenn der Dieb bereits kurz nach der Tat die Karte am Geldautomaten benutze, habe der Karteninhaber seine PIN wahrscheinlich zusammen mit der Karte aufbewahrt.
In solch einem Fall habe der Kunde grob fahrlässig seine Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten verletzt, so das Gericht.
Will der Kunde sein Geld von der Bank oder Sparkasse zurück, muss er beweisen, dass der Fehler genauso beim Geldinstitut liegen kann. Ein schweres Unterfangen, da der PIN-Schlüssel nach dem Urteil weiterhin als sicher gilt.
Wer seine EC Karte verliert, verlegt oder wem sie gestohlen wurde, sollte das Konto möglichst schell sperren. Der forium.de Notfallpass hilft, die richtigen Telefonnummern zur Sperrung immer parat zu haben.