Einstimmig verabschiedete der BARMER Verwaltungsrat eine Resolution zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Prävention.
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Schlagwort: Order
Bis 2010 will die Postbank die Zahl der Stammkunden auf 5,2 Millionen steigern
Die Postbank will mit einer weiterentwickelten Strategie ihre Position im deutschen Bankenmarkt weiter ausbauen. Dazu hat die Bank ein alle Einheiten umfassendes Programm namens „Next Step“ aufgelegt.
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Verschicken Sie Weihnachtspakte ins Ausland?
Wer 2007 Weihnachtsgeschenke ins Ausland verschicken möchte, die rechtzeitig zum Fest beim Empfänger ankommen sollen, muss sich sputen:
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Ärger in der Bauphase ersparen
Mangelhafter Dämmstandard? Viele Hausbauer lassen ihr Haus von Bauträgern bauen. Sie erwarten sich davon, dass ihnen die Vielzahl der Entscheidungen und die Belastungen, manchmal auch Ärger während der Bauphase erspart bleiben.
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Was ändert sich 2008?
Postbank: Das ändert sich 2008. Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken. In der Ãffentlichkeit bekannt sind weitestgehend die Abgeltungssteuer sowie die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.
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SIGGI: Das neue Vorsorgeprodukt
Mit einer zeitgemäÃen Altersvorsorge startet die SIGNAL IDUNA Gruppe ins neue Jahr: „SIGGI“ (SIGNAL IDUNA Global Garant Invest) heiÃt das neue Vorsorgeprodukt – eine hochmoderne fondsgebundene Rentenversicherung.
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Diabetes: Barmer veröffentlicht Studie
Weniger Schlaganfälle und Amputationen, eine häufigere leitliniengerechte medikamentöse Versorgung und mehr vorsorgende Augenarztkontakte.
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Verfahren zur Bewertung von Arzneimitteln vorgestellt
Innovation oder Schein-Innovation? Krankenkassen setzen auf neuartige Analyse- und Bewertungsmethode für Arzneimittel. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben ein neues Verfahren zur Bewertung von Arzneimitteln vorgestellt.
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Wann sollte ich den Schaden selbst übernehmen?
Wer mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war und den entstandenen über seine Versicherung regulieren lässt, wird in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Diese Rückstufung lässt sich jedoch verhindern, wenn der Verursacher die Kosten für den Schaden selbst trägt.
Besonders bei Bagatellschäden lohnt es sich, die Kosten nicht an die Kfz-Versicherung weiterzureichen. Als Faustregel gilt, dass Sie Schäden, die einen Wert von etwa 600 nicht überschreiten, lieber selbst begleichen sollten. Eine Absprache mit der Versicherung ist nicht erforderlich.
Dafür haben Versicherte sechs Monate ab abschließender Schadenregulierung Zeit. Die Rückstufung erfolgt immer erst zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, in der Regel ist das der 1. Januar. Wenn bereits eine Rückstufung zum Jahreswechsel erfolgt ist, werden die Beiträge nach dem Rückkauf verrechnet. Normalerweise gilt der Schadenrückkauf für die Haftpflichtversicherung. Einige Versicherungen bieten seit einigen Jahren auch für die Vollkaskoversicherung die Möglichkeit zum Rückkauf.
Um auszurechnen, ab welchen Betrag es sich lohnt, einen Schaden selbst zu übernehmen, gibt es auf forium.de einen Rabatt-Rückkauf-Rechner.
Winterzeit – Spendenzeit
„Guten Zweck“ vor dem Spenden prüfen. Verbraucherzentrale warnt vor schneller Unterschrift. „Geben ist seliger denn Nehmen“ – diese Bibelweisheit wird von Ganoven besonders in der Weihnachtszeit ins Gegenteil verkehrt.
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