Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Einstimmig verabschiedete der BARMER Verwaltungsrat eine Resolution zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Prävention.

Das Ziel, die Prävention zu einer eigenständigen Säule der Gesundheitsversorgung auszubauen und zu stärken – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – wird von der BARMER einhellig begrüßt.

Allerdings gelte es, bewährte Netzwerke und Strukturen zu erhalten und zu stärken. „Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Um ihr gerecht zu werden, ist eine Ressourcen schonende, enge Kooperation und Abstimmung aller Akteure im Bereich Prävention notwendig“, so Holger Langkutsch, Verwaltungsratsvorsitzender der BARMER.

Deshalb fordert der BARMER Verwaltungsrat, Institutionen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Robert-Koch-Institut (RKI) einzubeziehen so wie Bund, Länder, Gemeinden, Träger der Sozialversicherungen (einschließlich der Bundesagentur für Arbeit) sowie die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen in die Pflicht zu nehmen.

„Es muss sichergestellt sein, dass erfolgreiche Maßnahmen der BARMER zur Primärprävention, die wir mit unzähligen, hoch qualifizierten Kooperationspartnern erfolgreich anbieten, sowie die Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung nicht eingeschränkt, sondern gestärkt werden“, so Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER.

Dies sei insbesondere bei der Aufteilung der Gelder zu berücksichtigen.

Zur Stärkung der lebensweltbezogen Gesundheitsförderung (d.h. in Kindertagesstätten, Schulen etc.) und der gesundheitlichen Prävention schlägt die BARMER deshalb vor:

– Auf der Bundesebene werden Kompetenz und Know-how der BZgA genutzt und ihr die folgenden Aufgaben in der Prävention und Gesundheitsförderung übertragen:

– die Entwicklung von nationalen Zielen und Qualitätsstandards,

– die bundesweite Koordination von Maßnahmen sowie

– die Präventionsberichterstattung und Evaluation, letztere in Kooperation mit dem RKI.

– Die Aufgabenwahrnehmung der BZgA erfolgt in Abstimmung mit allen Sozialversicherungsträgern sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung unter Einbindung wissenschaftlichen Sachverstands und unter Beteiligung der Regionen.

– Auf der Landesebene werden die bestehenden Strukturen (wie z.B. die Landesvereinigungen für Gesundheit, Landesgesundheitskonferenzen) genutzt, die Koordination und Kooperation in der Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken.

– Die Sozialversicherungsträger werden verpflichtet, 50 Prozent des gesetzlich zur Verfügung stehenden Präventionsbudgets für lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention aufzuwenden. Von diesen 50 Prozent wird die eine Hälfte einem Gemeinschaftsbudget zur Verwendung in den Regionen zugeführt, die andere Hälfte verbleibt bei den Sozialversicherungsträgern, die damit qualifizierte, lebensweltbezogene Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in Eigenregie oder in Kooperation mit Partnern durchführen können. Die Entscheidung darüber, wie diese Mittel genutzt werden, verbleibt bei den Sozialversicherungsträgern. Werden die Mittel nicht verausgabt, fallen diese dem Gemeinschaftsbudget zu.

– Die Träger der jeweiligen Lebenswelten (z.B. Kindertagesstätten, Schulen) sowie die öffentliche Hand können nur dann
Präventionsmittel aus dem Gemeinschaftsbudget beantragen, wenn eine angemessene Eigenbeteiligung sichergestellt ist.

Die BARMER fordert die Bundesregierung und die Bundesländer auf, nicht noch einmal durch einen bürokratischen Gesetzesentwurf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen die Chancen zu verspielen, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention in der Bundesrepublik nachhaltig zu fördern.

Pressemitteilung der Barmer

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.