Abgeltungssteuer: Keine Panik

Abgeltungssteuer: Mit diesem Begriff werben Banken und Versicherungen zurzeit massiv. Oft wird im gleichen Atemzug der 31.12.2007 oder ein anderes Datum im Dezember genannt und dadurch suggeriert, bis Ende diesen Jahres müsse eine Entscheidung getroffen werden.

Verbraucher sollen Beratungsgespräche zum Thema Geldanlage wahrnehmen. So geködert besteht die Gefahr eines vorschnellen Vertragsabschlusses.

Insbesondere wenn langfristige Kapitallebensversicherungen eingegangen werden zahlt der Verbraucher hohe Verwaltungs- und Provisionskosten.

„Dies ist besonders ärgerlich, wenn er anschließend feststellen muss, dass das Produkt doch nicht in seine Lebensplanung passt und vorzeitig gekündigt wird“, sagt Katrin Rieger von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

„In solchen Fällen ist fast immer mit erheblichen Verlusten zu rechnen“, so Rieger weiter.

Die neuen Regeln für die Abgeltungssteuer gelten ab dem 1.1.2009. Bis dahin bleibt genügend Zeit, Entscheidungen wegen bestehender Geldanlagen zu treffen.

Beim Abschluss neuer Verträge sollten die steuerrechtlichen Änderungen berücksichtigt werden. Aber auch hier gilt: ein Zeitdruck wegen der erst in einem Jahr anstehenden Änderungen gibt es nicht.

Die von den Geldinstituten genannten Fristen beziehen sich nicht auf die Abgeltungssteuer, sondern zum Beispiel auf deren Werbeangebote.

Sollte die Abgeltungssteuer im Verkaufsgespräch als Argument für einen schnellen Vertragsabschluss missbraucht werden, so zeugt das aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht unbedingt von der Seriosität des Anbieters.

Pressemitteilung der VZ Schleswig-Holstein

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