Was ändert sich 2008?

Postbank: Das ändert sich 2008. Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken. In der Öffentlichkeit bekannt sind weitestgehend die Abgeltungssteuer sowie die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.

Weniger bekannt sind neue Abschreibungsregeln für Selbstständige oder der Energiepass für Gebäude. Zudem stehen weitere einschneidende Entscheidungen an, allen voran die Neuregelung der Erbschaftssteuer.

Auf welche Veränderungen müssen sich Bundesbürger einstellen?

Höhere Förderung der privaten Altersvorsorge

Die staatliche Unterstützung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente wird 2008 weiter verstärkt. Vorsorgesparer erhalten höhere Geldprämien und stärkere steuerliche Entlastungen.

Riester-Rente: Die Grundzulage für Riester-Verträge erhöht sich von 114 auf 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage steigt von 138 auf 185 Euro je kindergeldberechtigtem Nachwuchs.

Für ab 2008 geborene Kinder soll der Zuschuss gar auf 300 Euro angehoben werden. Zusätzlich gewährt der Staat einen Sonderausgabenabzug für geleistete Beiträge.

Im Jahr 2008 steigt der abzugsfähige Höchstsatz bis auf 2.100 Euro im Jahr. Übersteigt der Steuervorteil die staatlichen Zulagen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut.

Rürup-Rente: Beiträge zu so genannten Basis-Versicherungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Der Steueranteil steigt von 64 Prozent der Einzahlungen im Jahr 2007 auf 66 Prozent im Jahr 2008. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 13.200 Euro Beitragszahlungen beim Finanzamt geltend machen(Verheiratete das Doppelte). Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent an.

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein.

Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen.

Im Jahr 2008 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.544 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Renten- und Arbeitslosenversicherung: In den alten Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung auf 5.300 Euro im Monat. In den neuen Bundesländern wird sie dagegen erstmals sinken, und zwar um 50 Euro auf 4.500 Euro monatlich.

Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von bislang 42.750 um 450 Euro auf 43.200 Euro Jahresverdienst.

Dies entspricht einem regelmäßigen Monatseinkommen von 3.600 Euro. Dieser Wert gilt bundeseinheitlich. Neben der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Sie bestimmt, ab welchem Verdienst ein Pflichtversicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf. Die
Versicherungspflichtgrenze steigt 2008 um 450 Euro auf bundesweit 48.150 Euro.

Dies entspricht einem monatlichen Arbeitsentgelt von 4.012,50 Euro.

Niedriger Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent des Bruttolohns. Die Beitragszahlungen werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet.

Die Entscheidung bedeutet zum Beispiel für einen Durchschnittsverdiener mit 30.000 Euro Jahresgehalt eine Einkommensverbesserung von 135 Euro pro Jahr.

Bei 60.000 Euro Jahresverdienst steigt die Entlastung auf 270 Euro in den alten Bundesländern und 243 in den neuen Bundesländern.

Bafög-Erhöhung ab 2008

Ab 1. Oktober 2008 erhalten Schüler und Studenten zehn Prozent mehr Ausbildungsförderung. Studenten, die nicht mehr bei den Eltern leben, können dadurch künftig monatlich bis zu 643 Euro einschließlich Wohngeld an Bafög-Mitteln erhalten, Schüler etwas weniger.

Zugleich wurden die Elternfreibeträge um acht Prozent erhöht. Der Bundestag beschloss außerdem eine bessere Unterstützung für studentische Eltern.

Sie erhalten künftig einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag von bis zu 113 Euro zusätzlich zum Bafög-Bedarfssatz.

Außerdem sollen Studienaufenthalte im Ausland künftig in die Bafög-Förderung einbezogen werden. Die Parlamentarier beschlossen, zugleich die Obergrenze für studentische Nebenjobs auf 400 Euro zu erhöhen.

Abgeltungssteuer ab 2009

Die beschlossene Abgeltungssteuer ist zwar bereits in aller Munde, sie tritt aber zum großen Teil erst zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt werden Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) sowie Veräußerungsgewinne von Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds, Zertifika-ten) einheitlich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer besteuert.

Die Regelung greift für alle Zinsanlagen und für neue Wertpapierkäufe ab 2009. Für davor angeschaffte Wertpapiere
(Aktien, Fondsanteile) gelten zunächst noch die bisherigen Steuerregeln.

Bei Zertifikaten greifen Ausnahmen: Sie gelten schon dann als Neufall, wenn Anleger sie nach dem 14. März 2007 erworben haben und nach dem 30. Juni 2009 wieder veräußern.

Die Geldinstitute behalten die fällige Abgeltungssteuer ein und überweisen sie direkt ans Finanzamt. Damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten.

Die erst 2004 eingeführte Jahresbescheinigung der Bank über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne entfällt, damit vereinfacht sich auch die Steuererklärung.

Positiv: Anleger, die bislang für ihre Kapitalerträge mit einem Steuersatz von über 25 Prozent vom Finanzamt veranlagt wurden, profitieren von der Neuregelung.

Sparer mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent werden aber nicht schlechter gestellt. Sie können künftig die Differenz zwischen tatsächlichem Steuersatz und den abgeführten Kapitalsteuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückfordern.

Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren entfällt: Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 entfällt die einjährige Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne von Aktien und Fondsanteilen.

Damit sind Kursgewinne nach Ablauf von zwölf Monaten Haltedauer nicht mehr steuerfrei gestellt. Egal, wann ein Anleger Wertpapiere kauft und wieder verkauft – es fällt immer die 25-prozentige Abgeltungssteuer an.

Zugleich wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet: Anleger müssen Dividendenzahlungen und Kursgewinne von Aktien nunmehr zu 100 Prozent versteuern und nicht mehr wie bisher zu 50 Prozent.

Der Steuervorteil von Dividenden gegenüber Zinsen ist damit passé.

Sparerfreibetrag bleibt erhalten: Neu ist die Einführung eines Sparer-Pauschbetrags ab 2009 für Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Der Pauschbetrag fasst den bisherigen Sparer-Freibetrag (750 Euro pro Person) und den Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro pro Person) zusammen.

Unterm Strich bleiben damit wie bisher 801 Euro an Kapitaleinkünften pro Jahr und Anleger steuerlich freigestellt. Achtung:

Die bisherige Möglichkeit, bei höherem Aufwand die tatsächlichen Geldanlagekosten als Werbungskosten
steuerlich geltend zu machen, entfällt.

Auch der Spekulationsfreibetrag für Kursgewinne von 512 Euro im Jahr wurde ersatzlos gestrichen.

Nichtveranlagungsbescheinigung: Kleinanleger können die Abgeltungssteuer wie bisher mit einem Antrag auf Nichtveranlagung beim Finanzamt vermeiden.

Ebenso bieten Freistellungsaufträge innerhalb des zulässigen Gesamtrahmens (801 Euro) weiterhin die
Möglichkeit, Kapitaleinkünfte vor dem Übertrag ans Finanzamt zu sichern.

Verlustverrechnung: Realisierte Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, das heißt Verluste, die nach dem bisherigen Steuerrecht entstanden sind bzw. noch entstehen, können Steuerpflichtige für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013 mit Einkünften aus der Veräußerung von Kapitalanlagen – zum Beispiel Gewinnen aus Aktien und Fondsverkäufen – verrechnen.

Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenausschüttungen ist nicht zulässig. Dies war auch nach dem bisherigen Recht nicht erlaubt.

Ausnahme Lebensversicherung: Für kapitalbildende Lebensversicherungen gilt die neue Abgeltungssteuer nicht.

Hier bleibt es bei der geltenden Regelung, dass nur die Hälfte des Ertrags steuerlich erfasst wird, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt, andernfalls ist der gesamte Ertrag zu versteuern.

Altverträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin komplett steuerfrei.

Eckpunkte der geplanten Erbschaftsteuerreform

Die Reform der Erbschaftsteuer ist zwar noch nicht rechtskräftig verabschiedet, doch die Regierungskoalition hat die Eckpunkte der Reform bereits festgezurrt.

Größere Änderungen werden nicht mehr erwartet. Die Gesetzesänderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Freibeträge: Für Ehegatten soll der Erbschaftsteuer-Freibetrag von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro steigen. Kinder genießen künftig einen Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber 205.000 Euro bisher.

Eine deutliche Verbesserung tritt auch für Enkel ein. Sie dürfen künftig 200.000 Euro steuerfrei erben, bislang lag die Grenze bei 51.200 Euro.

Zusätzlich wird allen Erben ein Freibetrag für Hausrat von 41.000 Euro gewährt. Positiv: Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen wie Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro bekommen.

Negativ: Weiter entfernte Verwandte und sonstige Erben werden künftig stärker belastet. Hier soll der Erb-Freibetrag 20.000 Euro nicht übersteigen.

Steuersätze: Neben höheren Freibeträgen sollen nahe Angehörige auch bei den Steuersätzen profitieren. Eine Absenkung der Sätze in Steuerklasse I ist in Planung.

Weiter entfernte Verwandte, die in den Steuerklassen II und III veranlagt werden, sollen dagegen stärker belastet werden.

Eingetragene Lebenspartner müssen künftig mit der Steuerklasse III rechnen. Die genauen Steuertarife liegen aber noch nicht fest.

Immobilien: In Zukunft werden Immobilien ebenso wie Kapitalvermögen nahe ihres tatsächlichen Wertes besteuert.

Bisher wurden Grundstücke und Immobilien oft nur mit 60 Prozent ihres Verkehrswertes zur Besteuerung herangezogen. Bei der Bewertung von vermieteten Wohnimmobilien soll es einen Abschlag von der Bewertungsgrundlage von zehn Prozent geben.

Diese Vergünstigung soll sicherstellen, dass auch weiterhin privates Kapital in den Wohnungsbau fließt. Ausnahmen sind auch für Immobilien in der Land- und Forstwirtschaft geplant.

Betriebsvermögen: Zusätzlich zu den persönlichen Erbschaftsteuer-Freibeträgen sollen betriebliche Freigrenzen für Selbstständige kommen.

Geplant ist ein Steuerfreibetrag von 150.000 Euro. Für Unternehmen ist ein Abschmelzmodell geplant. Betriebserben sollen mit 85 Prozent der Bemessungsgrundlage zur Erbschaftsteuer herangezogen werden.

Voraussetzung: Das Unternehmen wird mit einer Lohnsumme von mindestens 70 Prozent des bisherigen Lohns zehn Jahre lang fortgeführt.

Und: Das Betriebsvermögen bleibt 15 Jahre erhalten. Die Steuerschuld soll jährlich um ein Zehntel gestundet werden. Wird der Betrieb verkauft, ist nur noch die restliche Steuerschuld zu begleichen.

Neuer Gebäudepass

Künftig dürfen Hauseigentümer ihre Immobilie nur noch mit einem gültigen Energiepass vermieten oder verkaufen. Dies soll Interessenten einen besseren Überblick über den Energieverbrauch des Gebäudes geben und Eigentümer zu Investitionen anregen.

Altbauten, die bis 1965 errichtet wurden, benötigen ab 1. Juli 2008 einen Energiepass. Für jüngere Gebäude gilt die Regelung ab 1. Januar 2009.

Zwei Ausweistypen sind auf dem Markt: der so genannte Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis enthält nur wenige Verbrauchsdaten und ist daher vergleichsweise günstig.

Im Internet kursieren bereits Angebote ab 9,90 Euro. Verbraucherschützer warnen allerdings vor diesen Angeboten, weil sie oft unvollständig seien.

Der Bedarfsausweis erfordert hingegen mehr Aufwand, weil er die energetischen Daten des Gebäudes unabhängig vom Verbrauch erfasst.

Hier rechnen Experten mit Angeboten zwischen 100 und 500 Euro. Den Energieausweis dürfen Architekten, Bauingenieure, Energieberater und Handwerker ausstellen.

Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements

Mehr Geld für Helfer: Anfang Juli hat der Bundesrat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland zugestimmt.

Eine wichtige Neuerung darin ist die Anhebung des Steuerbonus für ehrenamtliche Tätigkeiten. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 werden Aufwandsentschädigungen, etwa für Übungsleiter in Sportvereinen, für Ausbilder, Erzieher oder Betreuer pflegebedürftiger Menschen, bis zu einem Jahresbetrag von 2.100 Euro steuerlich freigestellt.

Die so genannte „Übungsleiterpauschale“ erhöht sich von bislang 1.848 Euro um 252 Euro.

Positiv: Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen zählen nicht zum Arbeitsentgelt und sind somit auch von Sozialversicherungsabgaben befreit.

Zudem lässt sich der Übungsleiterfreibetrag mit einem 400-Euro-Job kombinieren. Beispiel: Eine Mutter übt
eine nebenberufliche Lehrtätigkeit aus.

Für ihre Arbeit erhält sie monatlich 570 Euro. Der Steuerfreibetrag für das Ehrenamt wird monatlich angesetzt (2.100 Euro: 12 Monate = 175 Euro).

Folge: Die Nebenbeschäftigung der Frau zählt als versicherungsfreier 400-Euro-Job, weil das Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des Übungsleiterfreibetrags (monatlich 175 Euro) die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro nicht übersteigt (570 Euro – 175 Euro = 395 Euro).

Mehr Geld für Spender: Großzügige dürfen künftig steuerlich mehr absetzen.

Konnten Privatspender bislang maximal fünf Prozent ihres Einkommens steuergünstig an gemeinnützige Organisationen spenden (in Ausnahmefällen bis zu zehn Prozent), so erkennt das Finanzamt nun jährliche Zuwendungen von bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte an.

Positiv: Die neue Regelung gilt rückwirkend ab Januar 2007. Eine weitere Verbesserung gab es beim Spendenvortrag:

Überschreitet der Spender die absetzbaren Höchstbeträge, so kann er überschüssige Summen in die Folgejahre übertragen und in der Steuererklärung geltend machen.

Verbesserungen auch für Kleinspender: Bislang waren Spenden bis zu einem Betrag von 100 Euro ohne Quittung absetzbar, künftig sind es bis zu 200 Euro.

Für solche so genannten Kleinspenden genügt der Überweisungsbeleg der Bank.

Unternehmensteuerreform 2008
 
Neue Abschreibungsregeln für Selbstständige und Freiberufler: Der Gesetzgeber beschloss unter anderem Änderungen bei Abschreibungen für Computer, Drucker, Firmenwagen, Büroeinrichtungen und anderen beweglichen Wirtschaftsgütern.

Für betriebliche Anschaffungen gelten künftig lineare Abschreibungssätze. Das heißt, die Kosten werden gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt und jährlich gleich hoch abgeschrieben.

Investitionsabzugsbetrag: Im Rahmen einer Sonderabschreibung können Kleinbetriebe und Selbstständige ab 2008 vor Anschaffung eines Betriebsmittels den so genannten Investitionsabzugsbetrag geltend machen.

Damit sind bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten vom Betriebsgewinn abziehbar. Hinzu kommt die Möglichkeit einer Sonderabschreibung von einmalig 20 Prozent.

Kleinanschaffungen: Die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter verringert sich.

Fanden bislang betrieblich angeschaffte Artikel bis zu einem Betrag von 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) sofort bei der nächsten Steuererklärung Berücksichtigung, so sind es künftig nur noch 150 Euro.

Diese Regelung gilt für alle gewerblichen Betriebe sowie für Freiberufler. Neu angeschaffte Wirtschaftsgüter eines Jahres mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro sollen künftig als Sammelposten zusammengefasst und einheitlich mit 20 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden.

Das bedeutet, einen Drucker zum Preis von 250 Euro kann man nun nicht mehr komplett im Anschaffungsjahr absetzen, sondern nur noch in 50-Euro-Schritten über fünf Jahre.

Pressemitteilung der Postbank

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