Der Verkauf einer Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist bleibt dann steuerfrei, wenn der Eigentümer das Objekt selbst genutzt hat – zumindest im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorausgegangenen Jahren. Doch was genau bedeutet eigentlich „selbst genutzt“? Reicht es schon, sich sporadisch dort aufgehalten zu haben? Die Finanzgerichtsbarkeit hat dies nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verneint. (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 1 K 3749/05;Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX B 159/07)
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Schlagwort: Spekulationsfrist
Abgeltungssteuer gilt nicht für Immobilien
Von der neuen Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Immobilien nicht betroffen. Das gilt für Wertsteigerungen selbstgenutzter wie vermieteter Immobilien.
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Augen auf bei Order- und Depotgebühren
Am 1. Januar 2009 tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Anleger können sich bereits heute darauf vorbereiten. Um beispielsweise künftige Kursgewinne nach der derzeit gültigen einjährigen Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei zu
realisieren, kann es sinnvoll sein, langfristig angelegte Investments in Aktien oder Fonds noch in diesem Jahr zu tätigen.
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Was ändert sich 2008?
Postbank: Das ändert sich 2008. Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken. In der Ãffentlichkeit bekannt sind weitestgehend die Abgeltungssteuer sowie die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.
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Spekulationsfrist
Falls ein Anleger innerhalb der Spekulationsfrist ein Wertpapier gekauft und verkauft hat, muss er einen eventuell anfallenden Gewinn entsprechend versteuern.