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Einlagensicherung

Alle Banken mit Sitz innerhalb der europäischen Union müssen die Einlagen ihrer Kunden aufgrund eines EU-Gesetzes über eine nationale Entschädigungseinrichtung absichern. In Deutschland ist dies die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“, die aufgrund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vom 1. August 1998 existiert.

Zum 1. Juli 2009 wurde die deutsche Einlagensicherung von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Ab dem 31. Dezember 2010 erhöht sich der Betrag weiter auf 100.000 Euro.

Arbeitnehmersparzulage

Wer im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen seine Beiträge in einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds einzahlt, kann vom Staat eine Sparzulage der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen erhalten.

Bei einem Bausparvertrag werden pro Arbeitnehmer jährlich maximal 470 Euro mit 9% gefördert. Ledige erhalten bis so zu 43 Euro pro Jahr, Ehepaare, bei denen beide Ehegatten Arbeitnehmer sind erhalten bis zu 86 Euro Sparzulage pro Jahr. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro und Ehepaare, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.800 Euro nicht übersteigt.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf einer Bescheinigung, die jährlich mit dem Jahreskontoauszug verschickt wird, beantragt und vom Finanzamt – nach Prüfung des Einkommens – festgesetzt. Nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren, oder in bestimmten Fällen auch schon früher, wird die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Finanzamt auf das Bausparkonto überwiesen. Werden danach weiterhin vermögenswirksame Leistungen auf dem Bausparkonto angelegt, wird die Arbeitnehmer-Sparzulage dann jährlich vom Finanzamt ausgezahlt.

Bei einem Aktienfonds werden vermögenswirksame Leistungen bis maximal 400 Euro mit 20% gefördert. Das zu versteuernde Einkommen darf 20.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen.

Bearbeitungsgebühren

Die Bearbeitungsgebühr wird von Banken aufgrund von Bearbeitungs- und Verwaltungskosten berechnet. Damit erhöht sich die zu tilgende Kreditsumme (bei einzelnen Banken wird der Auszahlungsbetrag um die Bearbeitungsgebühr verringert). Zunehmend wird auf die Berechnung der Bearbeitungsgebühr von Bankseite verzichtet. Da die Höhe der Bearbeitungsgebühr von Bank zu Bank unterschiedlich ausfällt, lassen sich Kreditkonditionen nur über den effektiven Jahreszins (^Effektiver Jahreszins^) vergleichen.

Disagio

Banken zahlen Kredite teilweise mit einem Abschlag aus. Begründet wird dies mit ^Bearbeitungsgebühren^ sowie Verwaltungskosten. Da die Höhe des Disagios von Bank zu Bank unterschiedlich ausfällt, lassen sich Kreditkonditionen nur über den effektiven Jahreszins (^Effektiver Jahreszins^) vergleichen.

Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins gibt an, mit welchem Zinssatz Ihr Kredit berechnet wird, wenn alle Kosten eingerechnet werden. Erst dadurch werden unterschiedliche Angebote von Banken vergleichbar. In der Effektivverzinsung sind alle preisbestimmenden Faktoren zu berücksichtigen, die sich unmittelbar auf den Kredit und seine Vermittlung beziehen und die bei regelmäßigem Kreditverlauf anfallen. Insbesondere sind dabei ^Nominalzinssatz^,^Verzinsungstermine^, ^Disagio^, ^Bearbeitungsgebühren^ und ^Kreditvermittlungskosten^ zu berücksichtigen.

Girokonto

Ein Girokonto dient zur Abwicklung Ihrer Bankgeschäfte, also beispielsweise Ihrer Gehaltseingänge, Daueraufträge und Lastschriften; daher kommt auch der rechtlich korrekte Begriff Kontokorrentkonto (laufendes Konto). Girokonten können in der Regel mit einem ^Dispositionskredit^ überzogen werden.