Einlagensicherung

Alle Banken mit Sitz innerhalb der europäischen Union müssen die Einlagen ihrer Kunden aufgrund eines EU-Gesetzes über eine nationale Entschädigungseinrichtung absichern. In Deutschland ist dies die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“, die aufgrund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vom 1. August 1998 existiert.

Zum 1. Juli 2009 wurde die deutsche Einlagensicherung von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Ab dem 31. Dezember 2010 erhöht sich der Betrag weiter auf 100.000 Euro.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.