Schlagwort: Disagio

Was ist ein Disagio?

Die Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Darlehensauszahlung wird als Disagio bezeichnet. Diese Zinsvorauszahlung führt dazu, dass die Bank den Nominalzins senkt. Das Disagio wird spätestens bei der Darlehensauszahlung fällig und wird deshalb vom Darlehensbetrag einbehalten. Der effektive Jahreszins bleibt hiervon unberührt. Ebenso wird das Disagio nicht auf die Tilgung der Baufinanzierung angerechnet. Darlehensnehmer können gegen einen geringen Aufpreis einen vollen Baukredit zu einem geringen Nominalzins bekommen. Ein Disagio lohnt sich hingegen bei einer Vermietung der eigenen Immobilie, da sie das Disagio als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können.
Sie sollten sich bei einem Disagio als Eigennutzer darauf einstellen, das nach Ablauf der Zinsbindungsfrist der Zinssatz stark steigen wird, da die Bank das laufende Zinsniveau anpasst.

Was ist der effektive Jahreszins?

In der Preisgabenverordnung (PangV) wird die Berechnung des Effektivzins geregelt. Außerdem unterscheidet die PangV, ob die Rahmenbedingungen über die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden können oder ob sie nach Ablauf der Zinsbindung angepasst werden. Der effektive Jahreszins beinhaltet sämtliche Preisbestandteile, unter anderem Agio und Disagio des Darlehens. In die Berechnung fließen folgende Posten nicht mit ein: Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge sowie Kontoführungsgebühren.

Disagio

Banken zahlen Kredite teilweise mit einem Abschlag aus. Begründet wird dies mit ^Bearbeitungsgebühren^ sowie Verwaltungskosten. Da die Höhe des Disagios von Bank zu Bank unterschiedlich ausfällt, lassen sich Kreditkonditionen nur über den effektiven Jahreszins (^Effektiver Jahreszins^) vergleichen.