Schlagwort: Lexikon

Bausparer

Im Gesetz über Bausparkassen ist der Begriff definiert: Bausparer ist, wer mit einer Bausparkasse einen Vertrag schließt, durch den er nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt (Bausparvertrag). Mit Unterzeichnung bzw. Annahme des Bausparvertrages durch die Bausparkasse erlangt der Bausparer einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, sobald er die Zuteilungsvoraussetzung erfüllt hat. Den Zeitpunkt der Erfüllung der Zuteilungsvoraussetzungen kann der Bausparer durch sein eigenes Sparaufkommen beeinflussen. Neben der Bausparsumme stellt der Bauspartarif ein wesentliches vom Bausparer beeinflussbares Vertragsmerkmal dar.

Home-Banking

Beim Home-Banking, einer Form des ^Online-Banking^, besteht eine direkte, abgeschottete Verbindung zwischen dem
eigenen PC und dem Bankrechner. Die Software wird von den Banken geliefert.

Der Kunde muss bei Aufträgen an die Bank Kontonummer, persönliche Geheimnummer ^PIN-Code^ und eine der persönlichen
^Transaktionsnummern^ (TAN) nennen.

Geldwäsche

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von Kapital in den Wirtschaftskreislauf, das illegal erworben wurde. Gewaschen wird Geld, um dessen Herkunft zu verschleiern – es stammt meist aus illegalen Aktivitäten wie Drogenhandel, Prostitution, Erpressung oder Steuerhinterziehung. Geld kann gewaschen werden, indem der Täter scheinbar legale Unternehmen wie Restaurants, Hotels oder etwa Handwerksbetriebe gründet, die dann einen weitaus höheren Gewinn ausweisen, als sie durch das operative Geschäft erzielen.

Auch der Kunsthandel steht im Verdacht, von illegal erwirtschaftetem Geld gespeist zu werden. Nach Paragraf 261 des Strafgesetzbuches ist Geldwäsche strafbar. Um sie zu unterbinden, muss die Herkunft einer Summe nachwiesen werden, wenn mehr als 30.000 Mark in bar bei einer Bank eingezahlt werden.